30.01.2020 - 5 Zusammensetzung Bauhof ab 2020 - Produkt 11403
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauhofausschuss
- Datum:
- Do., 30.01.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Ausschussmitglieder diskutieren umfangreich über das Für und Wider eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Beteiligten des Bauhofes oder des Belassens der gleichlautenden Beschlüsse zur Aufgabenübertragung gemäß §127 KV M-V durch den Bauhofausschuss, der Gemeinde Broderstorf, Roggentin und Thulendorf.
Im Ergebnis verständigen sich die Mitglieder mehrheitlich darauf, dass das Solidarprinzip des Bauhofes weiterhin bestehen wird und dementsprechend kein zwingendes Erfordernis zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Tragen kommt.
Jedwede Änderung wird gleichlautende Beschlüsse in den Gemeindevertretungen erforderlich machen und damit auch einen besonderen öffentlichen-rechtlichen Vertrag unnötig.
Beschluss:
Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschliesst in seiner Sitzung am 30.01.2020, auf die Passage des Beschlusses BHA 19/06/2019 vom 29.10.2019 „einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu den Abweichungen der Prozentsätze zwischen dem Finanz- und Ergebnishaushalt zu beschliessen“, zu verzichten. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:8
davon anwesend:8
Ja - Stimmen:5
Nein - Stimmen:3
Stimmenthaltungen:0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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490,2 kB
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