03.02.2020 - 10 Antrag auf eine 8. Änderung des Bebauungsplans ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Holtz erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Lischka und Frau Vagt äern ihren Unmut darüber, dass dem Antragsteller, nach allem was in der Vergangenheit passiert ist, so entgegengekommen wird. Sie sind der Meinung, dass vor Beschlussfassung ersteinmal ein Gespräch geführt werden sollte, damit auch die Gemeinde von der Angelegenheit profitiert, bspw. durch Bereitstellung einer Fläche für die Feuerwehr. Außerdem sei dem Antragsteller, wie die Vergangenheit bereits zeigte, nicht zu trauen.

Herr Holtz erwidert, dass dies alles Meinungen darstellen aber keine Sachgründe, um die Beschlussvorlage heute nicht zu beschließen.

Nach einem weiteren umfangreichen Meinungsaustausch fordert Herr Holtz sodann zur Abstimmung auf.

 

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Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Februar 2020, dem Antrag über die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Roggentin für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12

davon anwesend: 12

Ja - Stimmen: 7

Nein - Stimmen: 4

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

GV/01/04/2020

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Februar 2020, drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12

davon anwesend: 12

Ja - Stimmen: 7

Nein - Stimmen: 4

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

GV/01/05/2020

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Februar 2020, mit dem Grundstückseigentümer und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12

davon anwesend: 12

Ja - Stimmen: 7

Nein - Stimmen: 4

Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage