17.02.2020 - 15 Bauvoranfrage: Ist der Neubau jeweils eines Ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung der Gemeinde Broderstorf empiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 17.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage der Antragsteller, nämlich ob der Neubau jeweils eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück in der Gemarkung Neu Broderstorf, Flur 1, Flurstücke 162, 163 bauplanungsrechtlich zulässig ist, aus folgenden Gründen zu versagen:

 

Das Vorhaben verstößt gegen öffentliche Belange gem. § 35 III Nr. 7 BauGB. Es lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Darüber hinaus liegt im vorliegenden Fall die Gefahr von Nachfolgebebauung nahe. Bei Realisierung der geplanten Bebauung im Außenbereich ist aufgrund der Vorbildwirkung für gleichartige Baugesuche damit zu rechnen, dass weitere Bauvorhaben folgen. Im Übrigen ist die Erschließung nicht gesichert. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:7

davon anwesend:6

Ja - Stimmen:6

Nein - Stimmen:0

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=56181&selfaction=print