17.02.2020 - 8 Genehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG "WEA Br...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zur geplanten WEA werden zum näheren Verständnis an die Mitglieder noch folgende Informationen gegeben:

 

  • WEA soll im Windeignungsgebiet der Gemeinde Brodersstorf (2/4) gebaut werden
  • WEA soll als Prototyp gelten, d.h:

Prototypen sind erste Windenergieanlagen eines Typs, der wesentliche technische Weiterentwicklungen oder Neuerungen aufweist und alle weiteren Windenergieanlagen dieses Typs, die innerhalb von zwei Jahren nach der Inbetriebnahme der ersten Windenergieanlage dieses Typs in Betrieb genommen werden.

  • Die ursprünglich geplante WEA hatte bereits seit 12.11.2018 eine Baugenehmigung, diese ist nicht mehr verfügbar
  • Neue WEA ist eine Änderung des Anlagentyps in Größe (statt 123,00m nun 135,00m Nabenhöhe) und Nennleistung (statt 2,2MW nun 4,2 MW Nennleistung)
  • Nachfrage erforderlich, ob die geänderte WEA unter das Büger- und Gemeindebeteiligungsgesetz MV fällt, d.h.

Laut Gesetz ssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Alternativ sind verbilligte Stromtarife für die betroffene Region, Ausgleichsabgaben an die Kommunen oder besondere, gesicherte Spareinlagen für Bürger möglich.

 

Die Mitglieder des Bauauschuss sind sich darüber einig, dass mit dem neuen Betreiber der WEA eine Ausgleichsabgabe vereinbart werden soll.

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Der Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung der Gemeinde Broderstorf empfiehlt in seiner Sitzung am 17.02.2020 der Gemeindevertretung folgenden

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.03.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag für eine Genehmigung nach § 16 BimSchG der Antragstellerin SBH Wind Broderstorf GmbH & Co.KG zur Errichtung einer Windenergieanlage von Typ ENERCON E-115 EP3 E3 auf dem Grundstück in der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstück 101/2 zu erteilen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:7

davon anwesend:6

Ja - Stimmen:6

Nein - Stimmen: 0

Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=56186&selfaction=print