14.05.2020 - 18 Erlass der Stundungszinsen für Gewerbetreibende...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2020 gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen in Bezug auf steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020 sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu den gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020, bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen auf die Erhebung der Stundungszinsen/ Säumniszuschläge im Rahmen einer gewährten Stundung/Vollstreckungserleichterung ab dem Zeitraum der Veröffentlichung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen im Bundessteuerblatt Teil I vom 20.04.2020 bis zum 31.12.2020 zu verzichten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  9        davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 9 Nein - Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage