14.05.2020 - 18 Erlass der Stundungszinsen für Gewerbetreibende...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Amtsausschuss
- Datum:
- Do., 14.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA)
- Federführend:
- HuF/SG Vollstreckung
- Bearbeiter:
- Virginie Räth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2020 gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen in Bezug auf steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020 sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu den gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020, bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen auf die Erhebung der Stundungszinsen/ Säumniszuschläge im Rahmen einer gewährten Stundung/Vollstreckungserleichterung ab dem Zeitraum der Veröffentlichung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen im Bundessteuerblatt Teil I vom 20.04.2020 bis zum 31.12.2020 zu verzichten.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 9
Ja - Stimmen: 9 Nein - Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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493 kB
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