03.06.2020 - 14 Gemeinde Broderstorf - Grundsatzentscheidung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 03.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.06.2020 keine Aufstellung von Grünschnittcontainern in den Ortsteilen der Gemeinde Broderstorf, zur kostenfreien Grünschnittensorgung für die Einwohner der Gemeinde Broderstorf ab 2022.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Im HH 2020/2021 Teilhaushalt 2 stehen keine finanziellen Mittel im Produkt 54100.5233801(Gemeindestraßen.Grünschnittentsorgung) zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 5 Nein - Stimmen: 8 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.06.2020 grundsätzlich eine Aufstellung von Grünschnittcontainern in allen Ortsteilen der Gemeinde Broderstorf, zur kostenfreien Grünschnittensorgung für die Einwohner der Gemeinde Broderstorf ab 2022 für den Zeitraum vom 01.04.-30.07.2022 und vom 01.09.2022 bis 31.10.2022.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Im HH 2022/2023 Teilhaushalt 2 sind die finanziellen Mittel im Produkt 54100.5233801(Gemeindestraßen.Grünschnittentsorgung) in Höhe von 35.000,-/Jahr einzustellen.
GV 06/02/2020
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 0 Nein - Stimmen: 13 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.06.2020 die Grünschnittentsorgung jährlich für den Zeitraum vom 01.04. – 30.04. ab 2022 (eventuell durch Nachtragshaushalt 2021) jeweils auf einen Ortsteil der Gemeinde (im Rotationssystem) festzulegen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Im HH 2022/2023 Teilhaushalt 2 sind die finanziellen Mittel im Produkt 54100.5233801(Gemeindestraßen.Grünschnittentsorgung) in Höhe von 5.000,-/Jahr einzustellen.
Im Zuge einer eventuellen Nachtragsplanung für das HH 2021 sind die finanziellen Mittel im Produkt 54100.5233801 (Gemeindestraßen.Grünschnittentsorghung) in Höhe von 5.000,00 /Jahr einzustellen.
GV 06/03/2020
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 13
Ja - Stimmen: 8 Nein - Stimmen: 5 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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379,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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16,6 kB
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