02.09.2020 - 16 Anpassung der Realsteuersätze aufgrund der Aufh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 02.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:32
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HuF/SG Steueramt
- Bearbeiter:
- Janine Below
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Elgeti erläutert den Sachverhalt.
Herr Pröber äußert seine Bedenken, dass eine enorme Verschiebung der Kosten von Grundsteuer A auf B erfolgt, wenn man die Hebesätze, wie in dem Beschluss zum gleichen Prozentsatz vorgeschlagen, anhebt.
Es folgt eine kontroverse Diskussion im Hinblick auf die ungleiche Kostenverteilung zwischen Grundsteuer A und B sowie die Möglichkeiten der Kostenverteilung.
Herr Pröber schlägt vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A von 300 auf 700 Prozent und Grundsteuer B von 380 auf 400 Prozent anzupassen.
Die Gemeindevertreter sprechen sich dafür aus, dass die Beschlussvorlage heute nicht beschlossen wird und in der nächsten Gemeindevertretersitzung erneut beraten werden soll. Der Vorschlag von Herrn Pröber soll in die Beschlussvorlagedahingehend eingearbeitet werden, dass die Gesamtkostenbelastung (WBV plus Grundsteuer) für bebaute und unbebaute Grundstücke erhalten bleibt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 12
Ja - Stimmen: 12 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.