02.09.2020 - 12 Annahme einer Zuwendung gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Elgeti informiert, dass das Geld bereits auf dem Konto bei der Gemeinde eingegangen ist.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.09.2020 die Annahme einer Zuwendung gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V i.H.v. 10.000 EUR durch den SV Pastow e.V., Bornkoppelweg 2 in 18184 Broderstorf, als Eigenleistung für die Errichtung einer Zuschauertribüne auf der Sportanlage Bornkoppelweg.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                                davon anwesend:     12

Ja - Stimmen:     12                 Nein - Stimmen:     0            Stimmenthaltungen:     0 

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.