07.10.2020 - 14 Anpassung der Realsteuersätze aufgrund der Aufh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Mi., 07.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- HuF/SG Steueramt
- Bearbeiter:
- Janine Below
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Elgeti erläutert die Beschlussvorlage.
Frau Nier äußert ihren Unmut darüber, dass die Vorlage anscheinend zur Vorberatung jeweils in den Ausschuss für Ordnung und Umwelt sowie in den Bauausschuss gegeben wurde, nicht jedoch in den Sozialausschuss. Eine Meinungsbildung ist somit erfolgt und weitere Einwände sind nicht mehr möglich. Frau Nier spricht sich jedoch ganz klar gegen eine Hebesatzerhöhung aus.
Zum Thema erfolgt noch eine weitere Diskussion. Frau Elgeti entschuldigt sich für die versäumte Beteiligung des Sozialausschusses. Die Abstimmung erfolgt auf Antrag von Frau Nier und nach mehrheitlicher Zustimmung namentlich.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.10.2020 die Außerkraftsetzung der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ ab dem Jahr 2021 und folgende.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV 10/04/2020
Abstimmungsergebnis namentlich:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 12
Michael EckartJa
Monika ElgetiJa
Wolfgang HarmsJa
Thorsten JungeJa
Torsten KlostermannJa
Britta NeumannJa
Christa NierEnthaltung
Martin NoakJa
Ulrich PeckJa
Peter-Christan JanztenJa
JA-Stimmen: 9NEIN-Stimmen: 0Stimmenenthaltungen: 1
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.10.2020 die von den Mitgliedern des Ausschusses für Ordnung und Umwelt am 14.09.2020 vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A von 300 auf 761 Prozent und für die Grundsteuer B von 380 auf 393 Prozent ab dem 01.01.2021.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
GV 10/05/2020
Abstimmungsergebnis namentlich:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 12
Michael EckartNein
Monika ElgetiNein
Wolfgang HarmsNein
Thorsten JungeNein
Torsten KlostermannNein
Britta NeumannJa
Christa NierNein
Martin NoakNein
Ulrich PeckJa
Peter-Christan JanztenNein
JA-Stimmen: 2NEIN-Stimmen: 8Stimmenenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.10.2020 die von den Mitgliedern des Bauausschusses vom 21.09.2020 vorgeschlagene Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A von 300 auf 675 Prozent und für die Grundsteuer B von 380 auf 400 Prozent ab dem 01.01.2021.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis namentlich:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 12
Michael EckartJa
Monika ElgetiJa
Wolfgang HarmsJa
Thorsten JungeJa
Torsten KlostermannJa
Britta NeumannNein
Christa NierNein
Martin NoakJa
Ulrich PeckNein
Peter-Christan JanztenJa
JA-Stimmen: 7NEIN-Stimmen: 3Stimmenenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.