12.10.2020 - 20 Antrag auf 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Köpsel erläutert die Beschlussvorlage.

Herr Bauske verlässt den Raum, da er befangen ist.

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Möglichkeiten. Der Eigentümerrde ohne die Terrasse bereits ein Baurecht inne haben. Die anderen beiden Häuser haben ihre Terrassen überbaut. Der Gemeinde entstehen  mit der Genehmigung weniger Kosten, da der Antragsteller für die Änderung der Bebauungsplanes aufkommt.

Die Beschlussvorschläge werden verlesen und es wird um Abstimmung gebeten.

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Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2020, dem Antrag über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Roggentin für das Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses

 

GV 06/19/2020

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                      davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 9                    Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 2

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2020, drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 06/20/2020

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                      davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 10                    Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 1

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2020, mit dem Grundstückseigentümer und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 06/21/2020

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                      davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 9                    Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 2

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=58048&selfaction=print