04.11.2020 - 8 Bauvorhaben Wohnungsbau Broderstorf - Los 01 Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Elgeti begrüßt zu diesem Tagungsordnungspunkt Dr. Paech von dem Planungsbüro aib, der  Erläuterungen zum Bauvorhaben gibt und für weitergehend Fragen zur Verfügung steht. 

Herrt Noak verweist darauf, dass diese Vorlage im Bauausschuss behandelt wurde und empfiehlt der Vorlage zuzustimmen.

Herr Klaus-Peter Jantzen bemängelt, dass die Angaben des Aufmaßes schwer nachvollziehbar sind. Übereinstimmung gibt es nach dem Hinweis, dass es sich bei den Angaben um Mengennachweise handelt.

Herr Junge verweist auf die guten Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Bau des Verwaltungsgebäudes für den SV Pastow und stellt den Antrag der Gemeindevertretung zu jeder Sitzung eine Übersicht des Bauablaufes bzw. des Baufortschritts und des Kostenverlaufes   vorzulegen.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt! Da es keine weiteren Fragen gibt wird wie vorgeschlagen beschlossen!

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2020 das Nachtragsangebot 3 vom 23.10.2020 sowie das Nachtragsangebot 4 vom 23.10.2020 für das LOS 01 – Erschließung zum Bauvorhaben Wohnungsbau Broderstorf, Neubau Haus 1 im Schwarzen Weg 16a in Broderstorf der Firma BaSeCo Bau Service Consult GmbH zu bestätigen. Die Nachtragsangebote werden in eine Nachtragsvereinbarung (Pauschalvertrag) zusammengefasst und ersetzen den laufenden Auftrag vom 03.09.2020 (Einheitspreisvertrag).

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt die Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11Nein - Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage