04.11.2020 - 10 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 für das Son...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Elgeti begrüßt als Gast zu diesem Tagungsordnungspunkt den Investor Herrn Harder. Herr Harder stellt sich sodann vor und erläutert, dass mit der Umwidmung zum Allgemeinen- Gewerbegebiet umfassendere Möglichkeiten dafür bestehen, dass Gewerbegebiet zu vermarkten. So wäre beispielsweise eine Photovoltaikanlage möglich.

Herr Junge macht darauf aufmerksam, dass offenbar die Nutzung der im Flächenplan enthaltenen übrigen freien Fläche nicht geklärt ist. Herr Harder verweist darauf, dass es sich hier um ein Grundstück mit eingetragenen Leitungsrecht handelt und verspricht, Kontakt mit dem Eigentümer aufzunehmen um eine mögliche Nutzung zu prüfen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2020:

  1. Der Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ der Gemeinde Broderstorf vom 06. Mai 2020 wird geändert. Das Plangebiet ist der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) zu entnehmen und kann als „Innenentwicklung“ im Sinne des § 13a BauGB verstanden werden. Entsprechend soll die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der geänderte Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB mit Hinweis auf § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
  2. Der vorliegende Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ der Gemeinde Broderstorf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird in der Fassung vom Oktober 2020 beschlossen. Der Entwurf der Begründung mit Stand Oktober 2020 wird gebilligt.
  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 für das Sonder- und Gewerbegebiet „Neuendorf zwischen der Autobahn A19, Neuendorf, Neuendorfer Straße und Neu Roggentin“ der Gemeinde Broderstorf mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11Nein - Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage