09.11.2020 - 7 Änderung der Innenbereichssatzung Poppendorf - ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schenzle stellt den TOP vor und bittet Herrn Böhm von der Bürogemeinschaft Stadt- und Dorfplanung um Erläuterungen zu möglichen Änderungsinhalten der Innenbereichssatzung Poppendorf.

 

Herr Böhm beschreibt die derzeitige Situation und Bedingungen, wie die neuen Grenzen verlagert werden können und die möglichen Arten der Nutzung und Reglementierungen.

 

Nach den Erläuterungen trägt Herr Schenzle seine Empfehlung zur Änderung der Innenbereichssatzung vor.

 

Es folgt eine Diskussion.

 

Es wird um 19.59 Uhr eine Pause eingelegt, die um 20.03 Uhr beendet wird.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung zu den Empfehlungenr die Gemeindevertretung.

 

Die Vertreter des Bau- und Wohnumfeldausschusses empfehlen der Gemeindevertretung folgende Festlegungen für die Beschlüsse:

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Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2020 die Änderung der Innenbereichssatzung Poppendorf mit folgenden Festlegungen:

  1. Die Begrenzung der Parkanlage soll auf die westliche Grenze der Flurstücke 77/5, 77/10 – 77/13 und 77/7 zurückgesetzt werden.
  2. Die im Planentwurf (s. Beschlussvorlage Böhm) grün markierten Flächen sollen für die Hausgartennutzung ausgewiesen werden.

Die Nutzung dieser Hausgärten soll eingeschränkt sein.

Erlaubt sein sollen:

-          Einzäunungen

-          Gartenwege

-          Naturteiche

-          Spielgeräte

-          Anlagen zur Kompostierung

-          Gewächshäuser

-          Anlagen zur Unterbringung von Gartengeräten.

Anlagen zur Kompostierung von Gartenabfällen sollen zum angrenzenden öffentlichen Weg mindestens 3,00 m entfernt eingegrünt werden.

Die Grundfläche der durch o.g. Anlagen versiegelten Flächen soll max. 25 qm sein.

  1. Die im Planentwurf (siehe Beschlussvorlage Böhm) mit einem roten Kreuz markierten Flächen sollen ohne weitere Einschränkung den bebaubaren Flächen zugeschlagen werden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9                                      davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 7                      Nein - Stimmen: 0                     Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Liptow

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2020 den Auftrag zur Änderung der Innenbereichssatzung Poppendorf Herrn Reinhard Böhm von der Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, Warnowufer 59, 18057 Rostock gemäß Angebot vom 23.10.2019 zu erteilen.

 

Die Kosten zur Änderung der Innenbereichssatzung werden von den Eigentümern der betroffenen Flurstücke 78/7, 77/7, 78/6, 78/8, 77/10, 78/5, 78/9, 77/11, 79/12, 79/8, 79/13, 77/12, 79/6, 79/11, 77/5 und 77/13, Flur 1, Gemarkung Poppendorf voll getragen.

 

Hierfür wird mit dem Planer Herrn Reinhard Böhm, jedem einzelnen Eigentümer oder einer durch die Eigentümer errichteten Interessengemeinschaft und der Gemeinde Poppendorf ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt die städtebaulichen Verträge zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9                                      davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 7                      Nein - Stimmen: 0                     Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt: Herr Liptow

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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