01.02.2021 - 10 Aufstellung von Grünschnittcontainern zur koste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Roggentin
- Datum:
- Mo., 01.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister Herr Holtz erläutert die Beschlussvorlage.
Frau Muschinski teilt mit, dass sich viele Bürger im Orchideenring und Umgebung über die Möglichkeit der Grünschnittentsorgung freuen.
Herr Bauske findet die jährlichen Kosten für die Entsorgung zu hoch, da man beim Wertstoffhof in Pastow den Grünschnitt kostengünstig entsorgen kann. Es wurde festgestellt, dass die Container nicht nur von Bürgern der Gemeinde genutzt werden. Zudem sind Sie immer kurz nach der Aufstellung voll.
Es folgt ein weiterer Meinungsaustausch bevor es zur Abstimmung kommt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.02.2021 grundsätzlich die Fortführung der Grünschnittentsorgung in der Gemeinde Roggentin bis auf Widerruf mittels Beschränkter Ausschreibung gem. § 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Nach erfolgtem Vergabeverfahren (Feststehen der Firma, die den Auftrag erhalten soll) ermächtigt die Gemeindevertretung den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zur Auftragsvergabe. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12 davon anwesend: 10
Ja - Stimmen: 7 Nein - Stimmen: 3 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.