03.03.2021 - 14 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 "Hinter d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Kurze Erläuterung des Sachverhaltes.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.03.2021 den Abwägungs-, Entwurfs - und Auslegungsbeschluss mit folgenden Punkten:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Abwägung der während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen.

 

  1. Die Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den geänderten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 *Hinter dem Lindenweg* der Gemeinde Broderstorf in der vorliegenden Form. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der geänderte Entwurf der Satzung und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

 

  1. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                                davon anwesend:     13

Ja - Stimmen:     13                 Nein - Stimmen:     0            Stimmenthaltungen:    0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage