29.03.2021 - 9 Aufhebung der Beschlüsse zur 1. Änderung des Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das im B-Plan festgelegte Mischgebiet soll in ein reines Wohngebiet umgewandelt werden. Nachdem kurz bezüglich des genauen Standortes diskutiert wurde, teilt Herr Holtz mit, dass ein B-Plan nur aufgehoben wird, wenn das Planungsziel nicht erreicht wurde. Dies ist hier der Fall. Eine Bebauung nach § 34 Baugesetzbuch ist die Folge. Ein Nachteil für bereits vorhandene Grundstückseigentümer soll nicht entstehen.

 

Herr Holtz verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Abstimmung.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 29.03.2021 die Beschlüsse GV 05/02/20 (1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Roggentin), GV 05/03/20 (Einholung von drei Angeboten) und GV 05/04/20 (Abschluss städtebaulicher Vertrag) vom 17.08.2020 aufzuheben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 02/02/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  12                                   davon anwesend: 11

Ja - Stimmen:  11                  Nein - Stimmen: 0                   Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 29.03.2021 die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Roggentin für das Mischgebiet „Roggentin- Nord“.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                    davon anwesend: 11

Ja - Stimmen: 11                   Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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