17.06.2021 - 16 Photovoltaik-Anlage für das Amtsgebäude im Moor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Edelhäuser erläutert, dass das Dach des Amtsgebäudesr die Errichtung einer PVA nicht geeignet ist. Möglich ist gegebenenfalls die Errichtung von PVA auf den Dachfenstern.

 

Herr Holtz stellt den Antrag die Beschlussvorlagen dahingehend zu ändern, dass es heißen soll „…an und auf Gebäuden des Amtes Carbäk…“. Dieser Vorschlag findet allseits Zustimmung.

 

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Beschluss 1:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021 die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen an und auf Gebäuden des Amtes Carbäk. .

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

AA 03/07/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:    9                                   davon anwesend: 9

Ja - Stimmen:  9                    Nein - Stimmen: 0                   Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Beschluss 2:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021 für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen an und auf Gebäuden des Amtes Carbäk finanzielle Mittel in die Haushaltsplanung 2022 sowie die Folgejahre einzustellen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:    9                                   davon anwesend: 9

Ja - Stimmen:  8                    Nein - Stimmen: 0                  Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://carbaek.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=59908&selfaction=print