17.06.2021 - 13 Unterstützung des Vereins pro familia Landesver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Vorlage erfolgt ein kurzer Meinungsaustausch.

Herr Holtz bittet um Erstellung einer Übersicht über geleistete Zuschüsse der letzten Jahre für den nächsten Amtsausschuss.

 

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Beschluss 1:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021, dass der Verein pro familia Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Haushaltsjahr 2021 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.742,23 EUR erhält.

 

Der außerplanmäßige Aufwand auf dem Produktkonto 33100.54159 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtshilfe/ Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) im TH 1 wird gedeckt durch Minderaufwand auf dem Produktkonto 11100.56352 (Verwaltungssteuerung/ Amtsblatt) im TH 1.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

AA 02/05/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  9                                     davon anwesend: 9

Ja - Stimmen:   8                   Nein - Stimmen:    1              Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Beschluss 2:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021, dass der Verein pro familia Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Haushaltsjahr 2022 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 814,18 EUR erhält.

 

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2022 unter dem Produktkonto 33100.54159 im TH1 einzustellen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  9                                     davon anwesend: 9

Ja - Stimmen:   7                   Nein - Stimmen:    2             Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage