26.08.2021 - 16 Personalangelegenheit Bauamt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Vorlage erfolgt ein umfangreicher Meinungsaustausch.

In der Diskussion gibt es folgende Standpunkte: die temporäre Überlastung des Bauamtes rechtfertigt nicht die Schaffung einer neuen, insbesondere unbefristeten Stelle. Sofern Projekte abgearbeitet sind, wird Entlastung eintreten. Der Vorschlag der Entzerrung wird kontrovers betrachtet, da Pflichtaufgaben der Gemeinden zeitnah umgesetzt werden müssen. Es wird auch der Unmut darüber geäert, dass hierzu bislang noch keine Gespräche mit den Bürgermeistern geführt wurden. Dies soll nachgeholt werden, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Rein vorsorglich soll jedoch eine neue Stelle in den Stellenplan des Amtes aufgenommen werden.

 

Weiter wird festgestellt, dass der Beschlussvorschlag 2 (Vergabe Planungsleistungen) unglücklich formuliert ist. Tatsächlich werden bereits Projekte (Planungsleistungen, inkl. Baubetreuung und Erstellung von Leistungsverzeichnen) an Dritte vergeben. Um hier keine Verwirrung zu schaffen, wird der Beschlussvorlage allseits zugestimmt.  

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Beschluss 1:

Der Amtsausschuss beschließt in seiner Sitzung am 26.08.2021, eine Entzerrung der Prioritätenliste.

Die Bauvorhaben sollen auf einen längeren Zeitraum nach den Vorschlägen von Herrn Edelhäuser verteilt werden.

 

AA 03/07/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  9                                     davon anwesend: 8

Ja - Stimmen: 4                     Nein - Stimmen:    2                 Stimmenthaltungen: 2

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 2:

Der Amtsausschuss beschließt in seiner Sitzung am 26.08.2021, eine projektbezogene Vergabe von Leistungen wie Baubetreuung oder Erstellung von Leistungsverzeichnissen an Dritte.

 

AA 03/08/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  9                                     davon anwesend: 8

Ja - Stimmen:    8                  Nein - Stimmen:   0                  Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 3a:

Der Amtsausschuss beschließt in seiner Sitzung am 26.08.2021, eine für 2 Jahre befristete Vollzeitstelle im Bauamt zum 01.01.2022 in der EG 9b bzw. 10 zu besetzen. Die Stelle wird im Stellenplan 2022 aufgenommen.

 

AA 03/09/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:       9                                davon anwesend: 8

Ja - Stimmen:    8                  Nein - Stimmen:       0              Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 3b:

Der Amtsausschuss beschließt in seiner Sitzung am 26.08.2021, eine unbefristete Vollzeitstelle im Bauamt zum 01.01.2022 in der EG 9b bzw. 10 zu besetzen. Die Stelle wird im Stellenplan 2022 aufgenommen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:    9                                   davon anwesend: 8

Ja - Stimmen:  0                    Nein - Stimmen:     7                Stimmenthaltungen: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage

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