01.09.2021 - 16 BV Mehrfamilienhaus Broderstorf - Neubau Haus ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Elgeti weist daraufhin, dass der Bauausschuss den Beschlussvorschlag 1 abgelehnt hat.

 

Herr Klostermann erläutert hinsichtlich des Beschlussvorschlages 1.

 

Anschließend folgt eine Diskussion.

 

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Beschluss 1 (Grundsatzbeschluss):

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.09.2021 für das Bauvorhaben Wohnungsbau Broderstorf – Neubau Haus I (Mehrfamilienhaus mit 11 WE) die Material-Mehrkosten aufgrund von Preissteigerungen mit einer 5%-Deckelung (bis zu 5% Preissteigerungen trägt AN, alles darüber hinaus die Gemeinde) zu genehmigen. Die Regelung wird grundsätzlich für alle Gewerke des Bauvorhabens getroffen, welche über keine Preisgleitklausel verfügen.  Die Auftragnehmer haben die Preissteigerungen entsprechend nachzuweisen (bspw. mit Materialrechnungen).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                                  davon anwesend:     11

Ja - Stimmen:     5                  Nein - Stimmen:     6              Stimmenthaltungen:     0    

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 2 (3. Nachtrag Los 03 Rohbau):

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.09.2021 die 3. Nachtragsanmeldung vom 08.08.2021 vom AN des Loses 03 Rohbau mit einer 5%-Deckelung (5% Mehrkosten trägt AN) zu genehmigen. Der AN hat die Mehrkosten aufgrund von Preissteigerungen entsprechend nachzuweisen.

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt die 3. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV 09/08/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                                  davon anwesend:     11

Ja - Stimmen:     11                 Nein - Stimmen:     0              Stimmenthaltungen:     0     

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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