01.09.2021 - 12 Bebauungsplan Nr. 18 *Schule an der Carbäk* der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Neu TOP 13

 

Der Bauausschuss empfiehlt 22 Baumpflanzungen als Allen in der freien Landschaft am Standort zwischen Fienstorf und Steinfeld.

 

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Beschluss 1:

 

Der Bauausschuss nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Die Anregungen wurden geprüft und entsprechend den dargestellten Ergebnissen im anliegenden Abwägungsvorschlag gebilligt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeinde folgende Kompensationsmaßnahme:

 

22 Baumpflanzungen als Allee in der freien Landschaft

am Standort zwischen Fienstorf und Steinfeld.

 

Die Abstimmung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt bis zur Gemeindevertretersitzung am 01.09.21. Die Unterlagen sind zu ergänzen.

 

Der Bauausschuss nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.18 *Schule an der Carbäk* in der vorliegenden Form zur Kenntnis.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                                  davon anwesend:     11

Ja - Stimmen:     11                 Nein - Stimmen:     0              Stimmenthaltungen:     0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

  1. Die Gemeindevertretung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/Innen sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Die Anregungen wurden geprüft und entsprechend den dargestellten Ergebnissen im anliegenden Abwägungsvorschlag gebilligt.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.18 *Schule an der Carbäk* in der vorliegenden Form. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Der Entwurf der Satzung und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen.

 

  1. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

GV 09/04/2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:     13                                  davon anwesend:     11

Ja - Stimmen:     11                 Nein - Stimmen:     0              Stimmenthaltungen:     0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage