06.09.2021 - 11 Abwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Holtz erläutert die Beschlussvorlage.

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 06.09.2021 den Abwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 für das

Mischgebiet „Roggentin-Nord“ der Gemeinde Roggentin mit den folgenden Punkten:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Roggentin hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die Anlage mit der Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und die sonstigen Träger

öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

2. Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8 für das Mischgebiet „Roggentin-Nord“ und

die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

4. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den

Bebauungsplan Nr. 8 berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                    davon anwesend: 10

Ja - Stimmen: 10                  Nein - Stimmen: 0                  Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Ende öffentlicher Teil: 18:40 Uhr. Die anwesenden Gäste verlassen den Raum.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage