13.10.2021 - 22 Kostenspaltung zur Erhebung von Straßenausbaube...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 13.10.2021 auf der Grundlage des § 7 (3) Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung für den Ausbau von Straßen und Wegen der Gemeinde Broderstorf vom 29.07.2003 in der aktuell gültigen Fassung die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Wege der Kostenspaltung für die TeileinrichtungenFahrbahn, Gehweg und Straßenentwässerung“ an der Verkehrsanlage “Öftenhävener Weg“ in Steinfeld.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  13                                     davon anwesend: 9

Ja - Stimmen: 9                      Nein - Stimmen:   0                Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

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