01.11.2021 - 8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Roggentin - Grundsat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Holtz erläutert das zum Thema bereits ausführlich im Brandschutzausschuss beraten wurde.

Es erfolgt eine kurze Diskussion, über die Sinnhaftigkeit einer Amtsfeuerwehr. Der Bürgermeister erklärt, dass der Feuerwehrbedarfsplan umzusetzen ist und es sich gleichwohl um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt.

 

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Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin am Standort in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstücke 35/2, 36/27.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV/06/01/21

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                       davon anwesend: 10

Ja - Stimmen:  7                   Nein - Stimmen:  0                   Stimmenthaltungen: 3

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 2 (Fördermittel):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin die Fördermittel mit der höchsten Förderquote zu beantragen.

 

Vorliegend ist dies mit dem

-          Investitionszuschuss nach der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen nach § 25 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SBZFöRL M-V) gegeben.

 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, die Förderanträge zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV/06/02/21

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                        davon anwesend: 10

Ja - Stimmen: 7                     Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 3

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

Beschluss 3 (Aufnahme Hypothekendarlehen):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 für die benötigen Eigenmittel für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Roggentin ein Hypothekendarlehen mit geringer Tilgung und langer Laufzeit aufzunehmen.

 

Das Amt wird beauftragt entsprechende Darlehensangebote abzufragen.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Darlehensvertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

GV/06/03/21

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                       davon anwesend: 10

Ja - Stimmen: 6                     Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 4

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Beschluss 4 (Planungsleistungen):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin anzuschieben und die Planungsleistungen wie folgt auszuschreiben:

 

Ausschreibung der Planungsleistungen (LPH 1-9) in einem EU-weiten Offenen Verfahren mit stufenweiser Beauftragung. Die Planungsleistungen sind nicht förderfähig.

 

Dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag bzw. Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12                                        davon anwesend: 10

Ja - Stimmen: 7                     Nein - Stimmen: 0                    Stimmenthaltungen: 3

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage