28.10.2021 - 6 Bebauungsplans Nr.18 "Schule an der Carbäk" der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Broderstorf
- Datum:
- Do., 28.10.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zum Sachverhalt übergibt Frau Elgeti das Wort an Frau Voß vom Planungsbüro ign Waren GbR.
Frau Voß informiert wie folgt:
alle erforderlichen Stellungnahmen öffentlicher Träger liegen vor
Auflage zu den Ausgleichspflanzungen haben sich verdoppelt, wegen Landschaftsschutzgebiet (jetzt 52 Baumpflanzungen zwischen Fienstorf und Steinfeld)
Wasserrechtliches Gutachten liegt ebenfalls vor (betrifft die „kleine Kösterbeck“)
Lärmschutzwall ist nicht erforderlich, auf Grund Bestandsschutz
Frau Elgeti bedankt sich für die gemachten Ausführungen und verabschiedet Frau Voß.
Weitere Fragen gibt es nicht zur Beschlussvorlage und Frau Elgeti bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 18 *Schule an der Carbäk* der Gemeinde Broderstorf mit folgenden Punkten:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellten Ergebnis geprüft.
- Die Anlage mit den Stellungnahmen und deren Prüfergebnis ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I, S.3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I, S. 4147) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15.10.2015 (GVOBI. M-V 2015, S 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBI. M-V S. 1033) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 18 *Schule an der Carbäk* bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13 davon anwesend: 10
Ja - Stimmen: 10 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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2 MB
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3
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927,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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706,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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625,3 kB
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