15.11.2021 - 7 B-Plan Nr. 3-2 für die Gebietserweiterung des W...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo, 15.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:01
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Wortprotokoll
Herr Schenzle bittet Herrn Böhm vom Planungsbüro um Darlegungen des aktuellen Planentwurfes.
Herr Böhm stellt dar:
Der aktuelle Planentwurf enthält schon die Forderungen und Hinweise der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
Die Traufhöhen wurden in den bisherigen Planungen als feste Höhen festgelegt. Die natürliche Geländehöhen weist Höhenunterschiede bis zu 2 m auf. Danach schwanken die Firsthöhen zwischen 7 m und 9 m. Es wird vorgeschlagen, die Firsthöhen an den Höhen der Straßen zu orientieren. Dazu würde ein Raster über die Straßen gelegt mit bestimmten Höhenfestpunkten, die als Grundlage zur Festlegung der Firsthöhen dienen. Es wird vorgegeben, dass die Höhen der Straßen um bis zu 50 cm von dem Höhenraster abweichen können. Die Gesetzgebung gibt vor, dass Höhenfestpunkte festgelegt werden müssen
Eine gestalterische Änderung des B-Planes ist diese Festlegung der Höhen nicht, so dass eine erneute Beteilligung nicht notwendig ist.
Als nächstes Thema wird der Immissionschutz erklärt.
Die Festlegungen in den bisherigen Planungen sind sehr restriktiv. Betrachtet wird die Vorgabe, dass alle Terrassen und Schlafzimmer nur auf der lärmabgewandten Seite einzurichten sind. Diese Festlegung ist eine große Beschränkung für die Planung der Häuser.
Derzeit sind der Verkehrslärm und das Gemeindezentrum im Normalbetrieb innerhalb der schalltechnischen Orientierung. Ausnahmen bilden Veranstaltungen in und am Gemeindezentrum, deren Häufigkeit aber in der Baugenehmigung des Gemeindezentrums festgelegt ist, so dass eine übermäßige Lärmbeanspruchung auch des zukünftigen Wohngebietes ausgeschlossen wird und nicht die bisherige Festlegung zur Anordnung der Schlafzimmer und Terrassen begründen. Es wird vorgeschlagen, dass nur die ersten drei südlich gelegenen Grundstücke mit dieser Vorgabe festgelegt werden.
Nach den Darlegungen wird diskutiert zu den Veranstaltungen im Gemeindezentrum und deren Lärmimmission.
Herr Ruß fragt, wie hoch die Einfriedung sein wird. Herr Böhm teilt mit, dass die max. Höhe auf 80 cm festgelegt ist, um keine „Schluchten“ zu erzeugen und die Sicht auf den Verkehrsraum zu wahren.
Empfehlung an die Gemeindevertretung:
Es wird empfohlen, dass folgende Änderung in den B-Plan aufgenommen werden soll:
Nur bei den ersten drei Baugrundstücken im B-Plangebiet sollen die Fenster der Schlafzimmer nur nach Norden ausgerichtet sein.
Abstimmungsergebnis:
_8_ Ja - Stimmen_0_ Nein - Stimmen _0_ Stimmenthaltung(en)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 29.11.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplans Nr. 3-2 für die Gebietserweiterung des Wohngebiets „Poppendorf-Fasanenberg“ mit folgenden Punkten:
1. | Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: |
| Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
| |
| 3 | Landesamt für Kultur und Denkmalpflege |
| 8 | Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV |
| 16 | HanseWerk AG |
| 19 | Vodafone Kabel Deutschland GmbH |
| 20 | Regionalbus Rostock GmbH |
| Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.
| |
| 2 | Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V |
| 5 | Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation Vermessungs- und Katasterwesen |
| 6 | Straßenbauamt Stralsund |
| 7 | Bergamt Stralsund |
| 9 | LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenbau |
| 9 | LK Rostock, untere Wasserbehörde |
| 10 | WBV Untere Warnow - Küste |
| 14 | GDMcom mbH |
| 15 | 50 Hertz Transmission GmbH |
| 21 | Yara Rostock |
| N2 | Gemeinde Blankenhagen |
| N3 | Gemeinde Broderstorf |
| N4 | Klein Kussewitz (jetzt Gemeinde Bentwisch) |
| N5 | Gemeinde Mönchhagen |
| Die von den nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-2 sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung vorgebracht wurden, hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage) |
| 1 | Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V |
| 4 | StALU Mittleres Mecklenburg |
| 9 | LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung |
| 9 | LK Rostock, Kreisordnungsamt Abt. Brandschutz |
| 9 | LK Rostock, untere Naturschutzbehörde |
| 9 | LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde |
| 9 | LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr |
| 11 | EURAWASSER Nord GmbH (jetzt: Nordwasser GmbH) |
| 12 | Warnow-Wasser- und Abwasserverband |
| 13 | E.DIS AG |
| 17 | Stadtwerke Rostock AG |
| 18 | Deutsche Telekom Technik GmbH |
| 22 | Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock |
| N1 | Hanse- und Universitätsstadt Rostock |
| Ö | Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung |
2. | Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. |
3. | Das Amt Carbäk wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
4. | Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 3-2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. |
5. | Die Begründung wird gebilligt. |
6. | Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 3-2 ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 8 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
8,8 MB
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|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
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3
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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