22.11.2021 - 8 Haushalt 2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Finanzausschuss Poppendorf
- Datum:
- Mo, 22.11.2021
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
BV/Käm/394/2021 Haushalt 2022
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Michel Kehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wallis übergibt das Wort an Herrn Kehr, der umfassend die Grundlagen der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 erläutert. Zukünftig werden nur noch Jahreshaushalte aufgestellt.
Der Stellenplan liegt aktuell noch nicht vor, Grund sind Probleme bei der Bezügekasse. Herr Wallis bittet um Prüfung, ob der Stellenplan im Amt erstellt werden kann.
Herr Esins erkundigt sich nach der Höhe der Kapitalrücklage. Herr Kehr erläutert, dass diese sich im Eigenkapital wiederfindet. Die genaue Höhe muss nachgeschaut werden und wird im Nachgang mitgeteilt.
Herr Ruß möchte wissen, ob die Kosten für einen Jugendsozialarbeiter in der Planung berücksichtigt wurden und ob diese nur als Personalkosten geplant wurden. Frau Burow teilt mit, dass durch Herrn Schmidt Aufwendungen in Höhe von 5.000,00 € geplant wurden. Diese teilen sich auf in 3.600 € Personalkosten und 1.400 € als Zuschuss für die Jugendarbeit.
Frau Schefuß erkundigt sich, warum im Vorbericht (S.17) die Hundesteuererträge im Minus aufgeführt werden. Frau Burow teilt mit, dass es sich dabei um einen Fehler im Muster handelt - der tatsächliche Ertrag im HH-Jahr 2020 liegt bei 4.100,01 im Plus.
Herr Wallis fragt nach, was unter Transferaufwendungen verbucht wird. Herr Kehr teilt mit, dass sich dahinter die Umlagen verbergen wie Gewerbesteuerumlage, Umlage KiföG etc.. Frau Schefuß erkundigt sich nach den Aufwendungen der sozialen Sicherung. Herr Kehr erläutert, dass darunter in den letzten Jahren die KiFöG-Umlage an den Landkreis verbucht wurde. Jetzt findet sich es in den Transferaufwendungen wieder.
Frau Schmidt erscheint um 18.55 h
Herr Kehr erläutert die wesentlichen Produkte, diese unterscheiden sich im Haushaltsjahr 2020 und 2021 aus nichtnachvollziehbaren Gründen. Den Ausschussmitgliedern ist dahingehend auch nichts bekannt. Für das Haushaltsjahr 2022 sollen die wesentlichen Produkte aus dem Jahr 2020 übernommen werden.
Weiter führt Herr Kehr aus, dass die Gewerbesteuererträge mit 1.000.000 € vorsichtig geplant wurden, die Anpassung der Umlage erfolgt entsprechend.
Herr Ruß erkundigt sich, ob die im Sozialausschuss gefassten Beschlüsse und Ansatzänderungen bei der Planung berücksichtigt wurden. Herr Kehr und Frau Burow teilen mit, dass Ihnen dahingehend nichts bekannt ist. Herr Buckatz legt die Vorschlagsliste des Sozialausschusses mit den angepassten Ansätzen vor. Der Finanzausschuss stimmt darüber ab, ob die Ansätze noch entsprechend geändert werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 8 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Herr Buckatz schlägt vor, dass zwei weitere Investitionsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2022 aufgenommen werden.
- Kauf von einem Rasenmäher für die Gemeindearbeiter Kosten: 17.500 €
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 7 Nein - Stimmen: 1 Stimmenthaltungen: 0
- Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem DGH Vogtshagen Kosten: 50.000 €
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 5 Nein - Stimmen: 3 Stimmenthaltungen: 0
Herr Wallis teilt mit, dass die Investitionsmaßnahme „E-Mobilität“ rausgenommen werden kann, da es dazu einen neagtiven Fördermittelbescheid gab.
Herr Kulp erkundigt sich, ob die geplanten Pflanzungen für die Wettkampfbahn der Feuerwehr aufgenommen wurden. Die Schutzpflanzungen finden sich in der Investitionsmaßnahme 5510022001 wieder.
Herr Esins erkundigt sich nach einer Übersicht über freiwillige Leistungen der Gemeinde Poppendorf und Pflichtaufgaben der Gemeinde. Herr Kehr versichert, dass solch eine Aufstellung im Nachgang übermittelt werden kann.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt der Gemeindevertretung:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 29.11.2021 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 7 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 29.11.2021 als wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2022
28100 (Heimat- und sonstige Kulturpflege)
54100 (Gemeindestraßen)
61100 (Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen)
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 9 davon anwesend: 8
Ja - Stimmen: 6 Nein - Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 2
Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder
weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.
Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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