29.11.2021 - 9 Zuschüsse 2022 gemäß Richtlinie zur Kultur- und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Ruß lobt die gute Qualität der Antragsstellung, dass erleichtert die Bearbeitung. Herr Buckatz fragt nach, wo die Nachweise von 2021 für die ausgezahlten Gelder sind. Herr R erläutert, dass die Nachweise bis zum März 2022 eingereicht werden müssen und dann die Prüfung stattfindet.

 

Es erfolgt die Überlegung ob freiwillige Aufgaben, wie die Sport- und Kulturförderung, nicht ausschließlich vom Sozialausschuss beraten und beschlossen werden sollte. Hierzu soll es eine Beratung geben.

 

Herr Ruß ergänzt, dass im März die Richtlinie geändert werden soll.

 

Sodann wird abgestimmt.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung vom 29.11.2021 die Gewährung folgender Zuschüsse entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf:

  1. Europaschule Schulförderverein1350,00 EUR
  2. FSV Vogtshagen3000,00 EUR
  3. Förderverein der FFW Poppendorf e.V.  600,00 EUR
  4. Kulturverein am Musenhof e.V.5000,00 EUR
  5. Kita Kinderburg1750,00 EUR
  6. Grundschule Blankenhagen1400,00 EUR

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:9davon anwesend: 7

Ja Stimmen:7Nein Stimmen:0Stimmenthaltungen:0

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 Kommunalverfassung haben folgende Mitglieder

weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:

 

Auf die Vorlage, welche allen Gremiumsmitgliedern zugegangen ist, wird verwiesen.

Sie ist Bestandteil der Niederschrift und der Urschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage