Beschlussvorlage - BV/BAU/54/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der letzten Brandschutzausschusssitzung der Gemeinde Roggentin am 04.10.2021 wurde darüber informiert, dass im neuen Jahr 2022 eine Richtlinie zur Förderung der Verbesserung der Warninfrastruktur in den Ländern in Kraft treten wird, die die Beschaffung und Errichtung neuer Sirenen ermöglicht. Alle Brandschutzausschussmitglieder haben sich für die Errichtung einer weiteren Sirene ausgesprochen. Der Standort soll östlich vom Ortsteil Kösterbeck gewählt werden.

 

Die Richtlinie zur Umsetzung des Sirenenförderprogramms des Bundes v. 10.12.2021 wurde bekannt gegeben und ist in Kraft. Zuwendungsanträge sind bis zum 31.01.2022 zu stellen. Bei der Förderung handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung, der Höchstbetrag für Sirenen als freistehende Masterrichtung beträgt 17.350,00 € (exkl. Reparatur und Wartung). Das Vorhaben muss bis zum 31.12.2022 abgeschlossen und der Mittelabfluss erfolgt sein.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin wird um Entscheidung gebeten, ob sie der Empfehlung des Brandschutzausschusses folgt und die Beschaffung und Errichtung einer weiteren Sirene im Gemeindegebiet befürwortet. Weiter wird um Benennung und Festlegung des genauen Standortes für die Sirene gebeten.

 

Es wird vorgeschlagen, die Sirene in der Nähe der Waldkita auf dem Grundstück in der Gemarkung Fresendorf, Flur 1, Flurstück 126 (Teilfläche) zu errichten. Hier sind, wie auf anliegendem Luftbild, 3 Standorte denkbar, dessen Fläche alle im Eigentum der Gemeinde Roggentin stehen. Aus Sicht des Fachamtes werden Standort A und Standort C favorisiert. Notwendige Stromleitungen sind unmittelbar vorhanden (0,4 kV und 20 kV), ob diese ausreichend sind, muss geprüft werden. Der Standort B wird hier nicht favorisiert, da die Grünfläche für die Straße (ggf. Verbreitung o. ä.) freigehalten werden sollte.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt: Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 24.01.2022 die Beschaffung und Errichtung einer weiteren Sirene als freistehende Masterrichtung zur Verbesserung der Warninfrastruktur in der Gemeinde.

Die Sirene soll am folgenden Standort errichtet werden:

 

Die Beschaffung hat nach den vergaberechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

Die finanziellen Auswirkungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 24.01.2022, dass für die Beschaffung und Errichtung einer weiteren Sirene als freistehende Masterrichtung im Gemeindegebiet Fördermittel nach der Richtlinie zur Umsetzung des Sirenenförderprogramms des Bundes v. 10.12.2021 beantragt werden sollen.

 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, den Förderantrag zu unterzeichnen.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Beschaffung und Errichtung einer freistehenden Sirene ist mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € zu rechnen.

 

Im TH 2 wurden auf dem Produktkonto 12600/0725000.7856000 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 € eingeplant (Maßnahmenummer 1260022001.2).

 

Bei positiven Fördermittelbescheid ist mit Erträgen in Höhe von höchstens 17.350,00 € zu rechnen.

 

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Anlagen

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