BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/616/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Broderstorf hatte in ihrer Sitzung vom 15.12.2021 folgendes beschlossen:

 

GV 13/04-06/2021

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2021 den Verkauf des LF 16/12 über die VEBEG mit dem Mindestangebot von 10.000,-€ in Auftrag zu geben. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Kaufverträge abzuschließen.

 

Am 20.12.2021 hat die Gemeinde Dettmannsdorf wiederholt Interesse an dem LF 16/12 bekundet und der Bürgermeister der Gemeinde Dettmannsdorf, Herr Schmidt, hat ein entsprechendes Anschreiben an Frau Elgeti gesendet:

 

„Wir sind sehr am Kauf dieses Fahrzeuges interessiert. …..

Da wir bereits gestern unseren Nachtragshaushalt bestätigt bekamen, können wir kaufen und überweisen.

Unser Wehrführer hat mich heute darüber informiert, dass das Fahrzeug, das durch den MAN ersetzt werden soll, nicht fahrbereit ist. Damit ist unsere Wehr nur bedingt einsatzfähig, weil die Wasserversorgung nicht gesichert ist.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn wir gemeinsam einen Weg fänden, ev. über eine Eilentscheidung der GV, das Fahrzeug noch in diesem Jahr zu übernehmen.“

 

Gemäß dem Wertgutachten würde das Fahrzeug zu einem Wert i.H.v. 16.000,-€ zum Verkauf stehen. Der Verkauf über die Vebeg ist mit einer Provision i.H. v. 9% ( 1.440,00€) verbunden, so dass die Gemeinde Broderstorf mit einer Einnahme i.H.V. 14.560,-€ rechnen könnte. Die Gemeinde Dettmannsdorf bietet einen Kaufpreis von 14.600,-€ an.

Die Gemeinde Broderstorf muss nun (wenn möglich per Eilentscheidung) entscheiden, ob sie dem Kaufangebot zustimmt oder nicht. (HINWEIS! Der Buchwert des Fahrzeuges beträgt 1,00 €).

Bei Annahme des Angebotes ergibt sich, dass der o.g. Beschluss entsprechend aufgehoben und ein neuer Beschluss gefasst werden muss.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf bestätigt in ihrer Sitzung am 02.02.2022 die Eilentscheidung der Bürgermeisterin, den Beschluss vom 15.12.2021

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2021 den Verkauf des LF 16/12 über die VEBEG mit dem Mindestangebot von 10.000,-€ in Auftrag zu geben. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Kaufverträge abzuschließen..“ aufzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen  __ Nein - Stimmen   __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschluss 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf bestätigt in ihrer Sitzung am 02.02.2022 die Eilentscheidung der Bürgermeisterin das Kaufangebot der Gemeinde Dettmannsdorf in Höhe von 14.600,-€ für das Feuerwehrfahrzeuges LF 16/12 mit dem amtlichen Kennzeichen DBR-UU 24 anzunehmen.

Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden bevollmächtigt, den dazugehörigen Kaufvertrag abzuschließen. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Verkaufsertrag in Höhe von 14.600,-€ wird im Produkt 12600.4611301 verbucht.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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