Beschlussvorlage - BV/ORD/075/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Seitens der Bürger werden folgende Maßnahmen an der B 110 gewünscht und immer wieder bei der Gemeinde angefragt. Auch die Lärmaktionsplanung weist auf Konflikte hinsichtlich des Lärms in diesen Bereichen hin.

 Maßnahmen:

1. in Neu Roggentin einen Fußgängerüberweg zu schaffen (Markierung und Beschilderung Höhe der Bushaltestelle)

2. in Neu Pastow einen Fußgängerüberweg zu schaffen (Markierung und Beschilderung Höhe der Bushaltestelle)

3. in Pastow, Höhe der BHST (alte geschlossene Zufahrt Richtung Lindenweg) einen Fußgängerüberweg zu schaffen (Markierung und Beschilderung), neue Beleuchtung in Höhe der BHST auf der Straßenseite zum Gewerbegebiet Roggentin sowie Bushaltetaschen für den Bus zu schaffen.

4. in Broderstorf Höhe des Bauernmarktes einen Fußgängerüberweg zu schaffen (Markierung und Beschilderung)

5. Höhe Schule "An der Carbäk" einen Kreisverkehr zu errichten (Bestandteil des Lärmaktionsplanes für das Amt Carbäk)

Über diese Thematik wurde im Ordnung- und Umweltausschuss am 14.02.2022 und auf der Bauausschusssitzung am 21.02.2022 beraten und empfohlen, dass hier Gespräche mit dem Straßenbaulastträger: Straßenbauamt Stralsund geführt werden sollen.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Eventuell bei den Bushaltetaschen, wenn Gemeindefläche?

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2022 , dass die Bürgermeisterin, Frau Elgeti, von der Gemeindevertretung beauftragt wird, zu der Maßnahme Nr. 1 "in Neu Roggentin einen Fußgängerüberweg zu schaffen (Markierung und Beschilderung Höhe der Bushaltestelle)" Gesprächsverhandlungen mit dem Straßenbauamt in Stralsund als Straßenbaulastträger der B 110 zu führen. Die Gemeindevertretung stimmt dieser Maßnahme zu.

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2022 , dass die Bürgermeisterin, Frau Elgeti, von der Gemeindevertretung beauftragt wird, zu der Maßnahme Nr. 2 "in Neu Pastow einen Fußgängerüberweg zu schaffen (Markierung und Beschilderung Höhe der Bushaltestelle))" Gesprächsverhandlungen mit dem Straßenbauamt in Stralsund als Straßenbaulastträger der B 110 zu führen. Die Gemeindevertretung stimmt dieser Maßnahme zu.

Beschlussvorschlag 3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2022 , dass die Bürgermeisterin, Frau Elgeti, von der Gemeindevertretung beauftragt wird, zu der Maßnahme Nr. 3 "in Pastow, Höhe der BHST (alte geschlossene Zufahrt Richtung Lindenweg) einen Fußgängerüberweg zu schaffen (Markierung und Beschilderung), neue Beleuchtung in Höhe der BHST auf der Straßenseite zum Gewerbegebiet Roggentin, Bushaltetaschen für den Bus." Gesprächsverhandlungen mit dem Straßenbauamt in Stralsund als Straßenbaulastträger der B 110 zu führen. Die Gemeindevertretung stimmt dieser Maßnahme zu.

Beschlussvorschlag 4

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2022 , dass die Bürgermeisterin, Frau Elgeti, von der Gemeindevertretung beauftragt wird, zu der Maßnahme Nr. 4 "in Broderstorf Höhe des Bauernmarktes einen Fußgängerüberweg zu schaffen (Markierung und Beschilderung)" Gesprächsverhandlungen mit dem Straßenbauamt in Stralsund als Straßenbaulastträger der B 110 zu führen. Die Gemeindevertretung stimmt dieser Maßnahme zu.

Beschlussvorschlag 5

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2022 , dass die Bürgermeisterin, Frau Elgeti, von der Gemeindevertretung beauftragt wird, zu der Maßnahme Nr. 5 "Höhe Schule "An der Carbäk" einen Kreisverkehr zu errichten (soll Bestandteil des Lärmaktionsplanes gewesen sein)" Gesprächsverhandlungen mit dem Straßenbauamt in Stralsund als Straßenbaulastträger der B 110 zu führen. Die Gemeindevertretung stimmt dieser Maßnahme zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Ordnungsamt: 

Rechtlich gesehen keine, da der Straßenbaulastträger das Straßenbauamt in Stralsund ist. Sollte die Gemeinde jedoch eine Vereinbarung abschließen, die Erstherstellung (Markierungen und Beschilderung) und die Folgekosten freiwillig zu übernehmen, sind derzeitig keine Kosten im Haushalt der Gemeinde dafür eingestellt. Es ist mit Folgekosten zu rechnen. Die Unterhaltung von den Markierungen und Beschilderungen kann sehr kostenintensiv werden. Hier fehlen uns Erfahrungswerte, da wir nicht wissen, ob die Markierungen auf der B 110 auf Grund des Verkehrs jährlich erfolgen müssten. 

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