Beschlussvorlage - BV/HRA/224/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsperson des Amtes Carbäk für die Amtszeit 2022-2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Sabine Beyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Amtsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2022
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Sachverhalt
Die bisherige Schiedsperson des Amtes Carbäk, Frau Cornelia Jürhs, wurde erstmals im Jahre 2012 vom Amtsausschuss gewählt. Ihre jetzige, zweite Amtsperiode, endet am 08.03.2022.
Frau Jürhs wird von ihrem Stellvertreter, Herrn Wolfgang Blunk, unterstützt. Da er erst 2019 zur stellvertretenden Schiedsperson gewählt worden war, geht seine Amtszeit noch bis zum Jahre 2024.
Den 2. Stellvertreter, Herrn Wolfgang Rüting, verlor das Amt wegen Umzugs nach Rostock. Dort ist er nun ebenfalls als Schiedsperson tätig.
Das Amt schlägt Frau Jürhs als Schiedsperson für die Amtszeit 2022-2027 vor. Sie hat sich dazu bereit erklärt, ist umfassend geschult und reich an Erfahrung in diesem Bereich.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk wählt in seiner Sitzung am 20.01.2022 Frau Cornelia Jürhs zur Schiedsperson der Schiedsstelle des Amtes Carbäk für die Dauer von 5 Jahren ab dem Jahre 2022. Die genaue Amtszeit bemisst sich nach dem, auf die Wahl folgenden, Tag der Ernennung durch den Direktor des Amtsgerichts Rostock.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Dieser Beschluss zieht keine finanziellen Auswirkungen nach sich. Eine Schiedsperson erhält keine Aufwandsentschädigung vom Amt bzw. den amtsangehörigen Gemeinden, sondern behält nach Abschluss des Verfahrens und Durchführung einer Schlichtungsverhandlung die Hälfte der Verfahrensgebühr ein.
