Beschlussvorlage - BV/HBA/334/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als 1. Stellvertreter des Amtsvorstehers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitung Haupt- und Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Sabine Beyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Amtsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
20.01.2022
|
Sachverhalt
Der 1. stellv. Amtsvorsteher Herr Holtz hat angekündigt, sein Amt zur Verfügung zu stellen. Über die damit einhergehende Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis hat der Amtsausschuss als oberste Dienstbehörde zu beschließen.
Gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 31 Landesbeamtengesetz M-V ist seinem Wunsch zur Entlassung aus dem Ehrenamt zu folgen. Ein Ermessen des Amtsausschusses liegt nicht vor.
Wird die erforderliche einfache Mehrheit beim Entlassungsbeschluss nicht erreicht, ist diese Ablehnung rechtswidrig.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 20.01.2022, Herrn Henrik Holtz mit sofortiger Wirkung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als 1. stellvertretender Amtsvorsteher des Amtes Carbäk zu entlassen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
