BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/ORD/076/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Ausschuss für Ordnung und Umwelt soll über die Verpachtung von einer Fläche auf dem Flurstück 329/0, Gemarkung Ikendorf, Flur 1 beraten werden.

 

An das Grundstück der Familie Tetzlaff im Ortsteil Ikendorf grenzt neben dem Löschwasserteich eine bereits durch Rasengittersteine befestigte Fläche. Diese Fläche ist Gegenstand des Straßenbegleitgrüns. In der Vergangenheit wurde die Fläche befestigt, da hier das verkehrssichere Bringen und Abholen der Kinder für die Tagesmutti Diana Tetzlaff unterstützend durch die Gemeinde gewährleistet werden sollte. Aufgrund des vorliegenden Antrags der Familie Tetzlaff vom 03.01.2022 soll über die Möglichkeit der Verpachtung entschieden werden. Gegenwärtig ist in der Gemeinde Broderstorf aufgrund des Beschlusses vom 21.08.2013 ein jährlicher Pachtzins von 35,00 € für Stellplätze festgesetzt. Die Fläche soll demnach hier als Hol- und Bringzone in den Zeiten der Kinderbetreuung, Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ermöglicht werden. Leider wird die Parkmöglichkeit oft von anderen Anwohnern und Besuchern in den Betreuungszeiten belegt. Das Ordnungsamt unterstützt den Antrag der Familie Tetzlaff, da eine Kontrolle des ruhenden Verkehrs hier nur bedingt durchsetzbar wäre.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.04.2022 die Verpachtung einer Teilfläche von ca. 21 m² aus dem Flurstück 329, Flur 1, Gemarkung Ikendorf zum Zwecke der Nutzung als Stellplatz (Hol- und Bringzone) während der Kinderbetreuung als Tagesmutti an Frau Diana Tetzlaff aus 18184 Broderstorf OT Ikendorf, Am Dorfteich 1.

Der jährliche Pachtzins wird auf _______________ € festgesetzt. Die Teilfläche wird auf befristete Zeit verpachtet. Der Pachtvertrag endet mit Ausübung der Tätigkeit von Frau Diana Tetzlaff als Tagesmutti.

Das Liegenschaftsamt des Amtes Carbäk soll den als Anlage beigefügten Pachtvertrag abschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Teilhaushalt 2, Produkt-Konto 11402.4411000

Jährlicher Ertrag von mindestens 35,00 €.

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten: keine

 

 

 

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Anlagen

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