Beschlussvorlage - BV/BAU/85/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die FFw Roggentin benötigt für die Umsetzung des abwehrenden Brandschutzes (Pflichtaufgabe der Gemeinde) Atemschutzgeräte. Die vorhandenen 4 Atemschutzgeräte in der FFw Roggentin unterliegen einer verpflichtenden regelmäßigen 6-Jahres-Wartung und sich daraus ergebenden Reparaturen, die im April diesen Jahres wieder ansteht. Der Hersteller der Atemschutzgeräte (Dräger) informierte, dass es für die vorhandenen Atemschutzgeräte keine Ersatzteile  mehr gibt und  daraus die dringende Neuanschaffung von Atemschutzgeräten folgt. 

Für die Anschaffung von 4 Atemschutzgeräten werden finanzielle Mittel in Höhe von gesamt 13.199,58€ brutto benötigt, die den finanziellen Rahmen, zu dem der Bürgermeister gemäß Hauptsatzung ermächtigt ist, zu unterzeichnen, überschreiten. Für die Anschaffung der Atemschutzgeräte wurde ein Antrag auf Förderung beim Landkreis Rostock gestellt. Seitens des Landkreises sind von den genannten Gesamtkosten pro Atemschutzgerät  (bestehend aus dem Set - Preßluftatmersystem, Lungenautomat u. Atemschutzvollmaske-) 950,-€ förderfähig.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 28.03.2022 die Anschaffung von vier Atemschutzgeräten für die Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes, als Pflichtaufgabe der Gemeinde. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den dazugehörigen Auftrag zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Mittel für die Anschaffung von Atemschutzgeräten wurden im Haushaltsplan der Gemeinde Roggentin unter dem Produkt 12600.78571 als Investitionsmaßnahme Nr. 12600 22003.3  in Höhe von 10.000,-€ eingestellt. Die Überschreitung i.H.v. 3.199,58€ wird durch die beantragte Förderung in Höhe von 3.800,-€ abgedeckt. Sollte widererwartend keine Förderung zum Tragen kommen, ist die Deckung  über das Produktkonto 12600.785600  durch Minderausgaben in der Investitionsmaßnahme 12600 22001.2 (Sirene Kösterbeck) gewährleistet.

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Anlagen

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