Beschlussvorlage - BV/BAU/92/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung und (Eigen-)Betrieb einer PVA auf dem Dach des Vereinsgebäudes SV Pastow e.V. - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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06.04.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hatte in ihrer Sitzung am 05.05.2021 beschlossen, dass die Dachflächen des Vereinsgebäudes sowie ggf. der Tribüne für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden. Das Vorhaben soll als Pilotprojekt für die Umsetzung des Beschlusses der GV vom 07.04.2021 dienen. Die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens wurde indes abgelehnt.
Zwischenzeitlich tagte am 15.03.2022 die Projektgruppe und gibt folgende Handlungsempfehlungen:
Es soll lediglich das Dach des Vereinsgebäudes des SV Pastow e.V. für die Errichtung einer PVA zur Verfügung gestellt werden, nicht jedoch die neu errichtete Tribünenanlage. Es wird empfohlen die PVA eigenständig zu betreiben. Der gewonnene Strom soll mit eigenem Speicher zur Versorgung des Vereinsheims voll eingespeist werden sowie ggf. für die Flutlicht- und Beregnungsanlage und, wenn möglich, für die Warmwasseraufbereitung genutzt werden. Die Größe der PVA soll höchstens 30 kWp betragen, da Anlagen bis 30 kWp von der EEG-Umlage befreit sind.
Über das Fachamt sollen 5 Angebote für die Errichtung einer Photovoltaikanlage nebst Speicher und (optional) einer Ladestation mit Abrechnungsprogramm eingeholt werden. Auf ein Planungsbüro wird verzichtet.
Die Gemeindevertretung wird um Fassung eines entsprechenden Grundsatzbeschlusses gebeten.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
Keine.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.04.2022 die Errichtung und den Eigenbetrieb einer Photovoltaikanlage mit Speicher (optional mit Ladestation) auf dem Dach des Vereinsgebäudes des SV Pastow e.V. Das Amt wird beauftragt hierzu 5 Angebote gem. den vergaberechtlichen Vorschriften einzuholen. Dem wirtschlicht günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen.
Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.