Beschlussvorlage - BV/BAU/00/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Straßenentwässerung Kösterbecker Straße im Zuge der Erschließung B-Plan 14
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Vorberatung
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25.04.2022
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Zurzeit wird der B-Plan Nr. 14 – ehemaliges LPG Gelände - entwickelt. Nach ersten Gesprächen und Vorstellungen des mit der Erschließung beauftragten Planungsbüros mit dem Warnow-, Wasser und Abwasserverband (WWAV) soll das Niederschlagswasser des B-Plangebietes nach Ikendorf in die Vorflut geleitet werden. Die Entwässerung soll über Regenwasserkanäle in der Kösterbecker Straße in Broderstorf bis zum Dorfteich in Ikendorf erfolgen.
Die Kösterbecker Straße in Broderstorf verfügt über keine gesicherte Niederschlagsentwässerung und das Vorhaben der Ableitung des Niederschlagswassers des B-Plangebietes 14 sollte um die Niederschlagsentwässerung der Kösterbecker Straße erweitert werden.
Derzeit entwässert die Kösterbecker Straße in die Grünfläche westlich der Straße und wird nicht abgeleitet. Die Höhenlage der Kösterbecker Straße hat vor Haus Nr. 2d den Hochpunkt des Geländes. Das Niederschlagswasser fließt ab dort zum einen bergab bis zum Bahnübergang und zum anderen bergab bis in Höhe Kösterbecker Straße 2f in einen Steinschlucker und von dort in den Dorfteich in Ikendorf (der Verlauf ist nicht bekannt). Die Fahrbahn vor dem Bahnübergang weist durch die immer wiederkehrenden Wasseransammlungen bereits starke Schäden auf. Eine Ableitung des Niederschlagswassers der Straße vor dem Bahnübergang in eine Vorflut ist nicht vorhanden und nicht möglich, da sich keine Vorflut in der Nähe befindet.
Neben der Fahrbahn ist eine im Durchschnitt ca. 3,00 m breite Bankett- und Grünfläche, die sich fast komplett im Eigentum der Gemeinde Broderstorf befindet und als Trasse für einen Regenwasserkanal genutzt werden könnte.
Mit einer Beteiligung der Gemeinde Broderstorf an der Planung und Umsetzung an der Niederschlagsentwässerung des B-Plangebietes 14 zur Entwässerung der Kösterbecker Straße in Broderstorf kann das Niederschlagswasser der Kösterbecker Straße gezielt abgeleitet werden und das Problem der Wasseransammlung auf der Kösterbecker Straße vor dem Bahnübergang gelöst werden. Die Schäden an der Fahrbahn der Kösterbecker Straße, die ursächlich in der fehlenden Ableitung des Niederschlagswassers der Kösterbecker Straße begründet sind, können dauerhaft behoben werden.
Die Gemeindevertretung soll beraten, ob die Niederschlagsentwässerung der Kösterbecker Straße zusammen mit der Niederschlagsentwässerung des B-Plangebietes 14 geplant und umgesetzt werden soll. Entsprechende Vereinbarungen mit dem WWAV, dem Erschließungsträger sowie dem mit der Erschließungsplanung beauftragten Ingenieurbüro sind zu treffen.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
Die öffentliche Straße befindet sich auf dem im Eigentum der Gemeinde Broderstorf stehenden Flurstück 253, Flur 1, Gemarkung Ikendorf.
Im Zuge der Planung des Vorhabens ist zu ermitteln, ob Grunderwerb getätigt werden muss.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.05.2022 die Planung und Umsetzung der Niederschlagsentwässerung der Kösterbecker Straße in Broderstorf zusammen mit der Errichtung der Niederschlagsentwässerung des B-Plan-Gebietes 14 in Broderstorf.
Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden bevollmächtigt die Vereinbarungen und Verträge mit dem WWAV, dem Erschließungsträger und dem mit der Erschließungsplanung beauftragten Planungsbüro zu unterzeichnen.
Finanz. Auswirkung
Die finanziellen Auswirkungen sind noch zu ermitteln und können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden. In der Haushaltsplanung 2022 sind keine Mittel für das Vorhaben vorgesehen und müssen bei Beschluss in den Haushalt 2023 eingestellt werden. Eine vorläufige Deckung ist möglich über Mittel aus dem Projekt Entwässerung der Poststraße in Höhe von 100.000,00 Euro (Produktkonto 54100.7853200).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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