Beschlussvorlage - BV/BAU/13/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Anschaffung Großflächenmäher - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauhofausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
12.05.2022
|
Sachverhalt
Für den Bauhof des Amtes Carbäk ist die Anschaffung eines Großflächenmähers notwendig und auch geplant.
Nach erster Markterkundung belaufen sich die geschätzten Anschaffungskosten auf ca. 71.500,-EUR. Somit findet die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung.
Gem. § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) und durch Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb), wobei gem. § 8 Abs. II UVgO dem Auftraggeber die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach seiner Wahl zur Verfügung stehen.
Der Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018 (geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23.04.2019 – AmtsBl. M-V 2019 S. 439) legt unter Punkt II Besondere Vorschriften, Nr. 1.1.1 Wertgrenzen fest, dass eine Beschränkte Ausschreibung bei sonstigen Leistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der UVgO zulässig ist, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000,00 EUR nicht übersteigt. In diesem Fall sollen gem. Nr. 1.2.1 mindestens 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Im Ergebnis kann die Anschaffung des Großflächenmähers für den Bauhof durch eine Beschränkte Ausschreibung erfolgen (§ 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V)
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in ihrer Sitzung am 12.Mai 2022 die Anschaffung eines Großflächenmähers für den Bauhof des Amtes Carbäk mittels Beschränkter Ausschreibung gem. § 8 I, II UVgO i. V. m. Punkt II, Nr. 1.1.1 und Nr. 1.2.1 Vergabeerlass M-V. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
