Beschlussvorlage - BV/ORD/077/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstaufnahme Baumbestand Gemeinde Roggentin für Baumkataster
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HBA/SG Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Oliver Zierk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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30.05.2022
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Sachverhalt
Um die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen zu dokumentieren und sicherzustellen, muss in einem Verzeichnis jeder einzelne Baum eindeutig identifizierbar erfasst werden. Bei der Ersterfassung geht es um Einschätzungen zu Standsicherheit und Vitalität der Bäume und ihre Nummerierung. Festgehalten werden in einem sogenannten Baumkataster etwa Art und Gattung, Höhe, Standort, Stammumfang, sowie Kronendurchmesser und Schadmerkmale. Anschließend werden in regelmäßigen Zyklen Kontrollgänge durchgeführt, sprich die Verkehrssicherungspflicht umgesetzt und gewährleistet. Dies ist heutzutage besonders wichtig, da der Klimawandel zu sinkenden Wasserspiegeln und einer stärkeren Austrocknung der Bäume führt. Diese werden dadurch instabiler.
Ein Fachverfahren (Arbokat) für ein digitales Baumkataster wurde bereits angeschafft und eingerichtet. Nun muss dieses mit der Ersterfassung der Bäume gefüllt werden.
Eine vollständige und zeitnahe Erfassung durch den SB Baumkataster kann aufgrund der weiteren Aufgabenerledigung im Ordnungsamt nicht garantiert werden, sodass diese immer nur schrittweise erfolgen kann.
Es wird daher vorgeschlagen, dass die Erstaufnahme als externe Dienstleistung an einen Fachbetrieb vergeben wird. Damit wird eine schnelle und fachgerechte Erfassung sichergestellt. Entsprechende Anfragen bei den Dienstleistern ergaben einen Auftragswert i.H.v. 6 TEUR unter Berücksichtigung von ca. 1.000 Bäumen.
Hinsichtlich der konkreten Beauftragung und Festlegung der zu erfassenden Bäume erfolgt dann in 2023 eine separate Beschlussfassung
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
