Beschlussvorlage - BV/AVK/192/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Max Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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27.06.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 i der Hauptsatzung der Gemeinde Poppendorf
bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Folgende Spenden sind für die Gemeinde Poppendorf eingegangen:
1.) 500,00 EUR von Agrar Union GmbH (Förderung Brandschutz)
2.) 500,00 EUR von Agrar Union GmbH (Förderung Brandschutz)
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 27.06.2022
die Annahme der unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Spenden im Sinne des § 44 Abs. 4 KV M-V von
1.) 500,00 EUR von Agrar Union GmbH (Förderung Brandschutz)
2.) 500,00 EUR von Agrar Union GmbH (Förderung Brandschutz)
Finanz. Auswirkung
Derzeitig werden die Spenden auf dem Verwahrkonto 12600.379910 (Spenden vor Annahme nach § 44 Abs. 4 KV M-V) verbucht. Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf werden diese zur Verwendung auf das Produktkonto 12600.462900 (sonstige laufende Erträge), Teilhaushalt 2 umgebucht.
Nicht zweckgebundene und nicht verbrauchte Spenden werden ins nächste Jahr vorgetragen