Beschlussvorlage - BV/AVK/194/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Max Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Thulendorf
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Entscheidung
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15.08.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der derzeit geltenden Kommunalverfassung M-V (KV M-V) dürfen nur noch der Bürgermeister oder sein Stellvertreter Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen einwerben oder das Angebot einer Zuwendung entgegennehmen.
Über die Annahme und Vermittlung entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 i der Hauptsatzung der Gemeinde Thulendorf
bis zu einer Wertgrenze von 100,00 € der Bürgermeister
ab 100,00 € die Gemeindevertretung.
Folgende Sachspende ist für die Gemeinde Thulendorf eingegangen:
252,28 EUR von NeuRo Planen GmbH (Förderung der Heimatpflege) (10 Plakate AI Dorffest Thulendorf)
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
