Beschlussvorlage - BV/BAU/64/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen im B-Plan - Befreiung vom Anpflanzgebot
Az.: 03623-22-63213
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Anhörung
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22.08.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Antragsteller beantragen eine Befreiung von den Festsetzungen in B-Plan für ihr Grundstück in der
Gemarkung Pastow Flur 1 Flurstück 73/14
Antragseingang im Amt 11.07.2022 Fristablauf nach BauGB 11.09.2022
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 15 der Gemeinde Broderstorf für den Wohnpark „Am Haubenweg“. Die Antragsteller begehren eine Befreiung von dem auf ihrem Grundstück festgesetztem Anpflanzgebot (Wildhecke):
Auszug B-Plan 15 (Anpflanzgebot Wildhecke)
Grundsätzlich kann eine Befreiung gem. § 31 BauGB dann erteilt werden, wenn
- Die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
- einer der in § 31 II Nr. 1-3 BauGB genannten Gründe vorliegt und
- Die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Bei dem festgesetzten Anpflanzgebot handelt es sich um lediglich eine grünordnerische Festsetzung. In der Begründung zum B-Plan ist dargelegt, dass auf die Festsetzung aus der Innenbereichssatzung von 1994 zur vorliegenden Fläche zurückgegriffen und diese in den neuen B-Plan übernommen wurde. Weiter wurde festgelegt, dass ein vorhandener Bestand an Bäumen auf die Wildhecke angerechnet werden kann. Im Umkehrschluss sollte eine Alternativpflanzung auf dem Grundstück ebenfalls auf die Wildhecke angerechnet werden können.
Wie die Antragsteller darlegen, sollen alternativ zur Wildhecke auf der östlichen Seite des Grundstücks 3 Obst-/Laubbäume gepflanzt werden. Auf der westlichen Seite des Grundstücks sind bereits 3 Spalier Hainbuchenbäume vorhanden, welche in ein Pflanzbeet eingefasst sind. Dem grünordnerischen Planungswillen der Gemeinde wäre damit entsprochen.
Rein planungsrechtlichen stehen Bedenken nicht entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
Keine
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 22.08.2022 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag der Antragsteller auf Befreiung der grünordnerischen Festsetzung im B-Plan Nr. 15, hier Befreiung vom Anpflanzgebot (Wildhecke) auf dem Grundstück in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 73/14 unter der Bedingung zu erteilen, das Alternativpflanzungen vorgenommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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951,8 kB
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2 MB
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