Beschlussvorlage - BV/BAU/108/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Land Mecklenburg - Vorpommern hat 2019 beschlossen, dass die Straßenausbaubeiträge nicht mehr erhoben werden und entsprechend das Kommunalabgabengesetzt M-V (KAG M-V) geändert. Als Ausgleich erhalten die Gemeinden einen pauschalen finanziellen Ausgleich, der sich nach der Länge der Gemeindestraßen richtet.

Ab 2020 hat die Gemeinde Broderstorf folgende Mittelzuweisungen gem. § 8a KAG M-V erhalten:

2020: 43.190,32 Euro

2021: 40.866,55 Euro

2022:             40.595,78 Euro

Gesamt: 124.652,65 Euro

Die Mittel sind zweckgebunden gem. § 13 GemHVO-Doppik und § 8a, Absatz 4 Satz 1 KAG M-V für investive Straßenbaumaßnahmen einzusetzen.

Die Gemeinde Broderstorf beabsichtigt den Ausbau der Straße Am Wiesengrund in Pastow als nächste Straßenbaumaßnahme. Die zugewiesenen Mittel können für diese Straßenbaumaßnahme verwendet werden.

Die Gemeindvertretung soll entscheiden, ob die Mittel für den Ausbau der Straße Am Wiesengrund in Pastow verwendet werden sollen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Es sind keine bekannt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.09.2022, dass die pauschalen finanziellen Zuwendungen des Landes M-V für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge der Jahre 2020, 2021 und 2022 für die Maßnahme Ausbau der Straße Am Wiesengrund in Pastow verwendet werden sollen.

 

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Finanz. Auswirkung

Auf dem Produktkonto 54100.2332001.6824200 - sind im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 124.652,65 Euro verbucht, die dann der Investtionsmaßnahme zugeordnet werden.

Die Kostenschätzung für das Bauvorhaben Ausbau Straße Am Wiesengrund liegt derzeit bei 430.000,00 Euro.

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Anlagen

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