Beschlussvorlage - BV/HRA/236/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Außergerichtlicher Vergleich mit WASTRA-Plan Ing.-gesellschaft mbH Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HBA/SG Rechtsamt
- Bearbeiter:
- Wenke Hausrath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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07.09.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde streitet seit Ende 2013 mit der WASTRA-Plan Ing.-gesellschaft mbH Rostock bzgl. Mängelansprüchen, die sich aus der unzureichenden Planung bzw. Bauausführung im Bauvorhaben der Alten Dorfstraße ergeben haben. Dabei war allseits bekannt, dass auch auf Seiten der Gemeinde Fehler zu verzeichnen waren.
Ursprünglich wurden so 50.000,- Euro zur Streitbeilegung gefordert, aber lediglich 10.000,- Euro von WASTRA-Plan angeboten.
Der ermittelte Streitwert betrug 126.1818,24 Euro. Dazu wurde seit 2015 verhandelt, ohne Ergebnis.
Nach entspr. Beschluss der GV wurde im Jahre 2017 Herr Dr. Käb als rechtliche Vertretung der Gemeinde mandatiert.
Das eingeleitete selbstständige Beweisverfahren vor dem Landgericht Rostock zu den Mängeln ging im Jahre 2019 zugunsten der Gemeinde aus.
Die Kosten der Mangelbeseitigung wurden mit 372.810,- Euro ausgewiesen. Die davon abzuziehenden Sowieso-Kosten der Gemeinde betrugen 134.490,85 Euro.
Daraufhin nahm man die Vergleichsgespräche wieder auf. Die gegnerische Seite forcierte nun die Mitschuld der Gemeinde, die nicht abgestritten werden konnte. Lediglich die anzusetzende Höhe war unklar.
Nach langem Ringen und nun endgültiger Klageandrohung wurde der Vorschlag von Herrn Dr. Käb zu einem Vergleichsvorschlag durch Herrn Rechtsanwalt Wendt für WASTRA-Plan umgewandelt und liegt zur Entscheidung vor.
Es wird dringend geraten, den Vergleich so zu schließen.
Abgesehen davon, dass der Betrag die Mitschuld nur in geringem Maße widerspiegelt, wären die finanziellen Mittel, die ein gerichtliches Klageverfahren absehbar erbringen würde, sämtlich an die Mängelbeseitigung bzgl. der Alten Dorfstraße gebunden.
Zudem besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass hier das Ergebnis nicht 200.000,- Euro ausmacht, sondern weniger. Nicht zu vergessen ist auch, dass ein Klageverfahren wiederum Jahre andauern würde, während die Gemeinde bei Vergleichsabschluss recht unmittelbar und frei über das Geld verfügen könnte.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.09.2022, den außergerichtlichen Rechtsstreit mit der WASTRA-Plan Ing.-gesellschaft mbH Rostock bzgl. des Vorwurfs der unzureichenden Planung bzw. Bauausführung im Bauvorhaben der Alten Dorfstraße mittels Vergleich durch Unterzeichnung des anhängenden Vergleichsangebots beizulegen. Der in dieser Angelegenheit bevollmächtigte Rechtsanwalt der Gemeinde Broderstorf, Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Käb, wird diesen unterzeichnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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749,3 kB
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