Beschlussvorlage - BV/BAU/114/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aus Sorge um mögliche Energie-Engpässe dreht die Regierung auch an kleinen Schrauben. Ab dem 01.09.2022 sind eine Reihe von Energiesparvorgaben in Kraft getreten, die den Verbrauch im nächsten halben Jahr drücken sollen. „Es handle sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen, Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern” heißt es im Text der Verordnung.

Auf Grund dieser gegebenen Situation möchte die Gemeinde Broderstorf im Bereich Straßenbeleuchtung über folgende kurzfristige und langfristige Strom- bzw. Energiesparmaßnahmen befinden:

 

I. Kurzfrige Umsetzungsmöglichkeiten

 

  1. Dämmerungsschaltung anpassen

= die Lichtpunkte (Leuchte) am Abend 0,5h später einschalten und am Morgen 0,5h früher abschalten

  1. Dimmschaltung

= allerdings nur bei alter NAV-Technik mit extra Hardware möglich, die aber meist nicht mehr vorhanden ist

  1. Abschaltung einzelner Lichtpunkte über den Schaltschrank:  
  • z.B. jede zweite bzw. dritte Leuchte (LP) in den Hauptstraßen abschalten
  • z.B. jede zweite bzw. dritte Leuchte (LP) in Wohngebieten abschalten
  • Kreuzungsbereich keine Abschaltung

 

 

II. Langfristige Umsetzungsmöglichkeiten

 

  1. Retrofit-Verfahren, nur Leuchtmittelwechsel, dimmfähig

(https://www.elektronikpraxis.vogel.de/kommunale-strassenbeleuchtung-als-retrofit-loesung-a-521884/)

  1. Fachmännische LED-Umstellung = gesamter Leuchtkopfwechsel, dimmfähig
  2.  „Dienstleistungsvertrag Licht“ der Fa. e.dis , wie bereits im OT Steinfeld der Gemeinde Broderstorf umgesetzt

 

 

 

 

 

 

Für die kurzfristigen Umsetzungsmöglichkeiten sind folgende Kosten mit Hilfe der Rostocker Stadtwerken, den Wartungsvertragsnehmer für die Gemeinde Broderstorf, kalkuliert worden:

        22 Schaltschränke in der Gem. Broderstorf sind gegeben

        Die Monteurstunden (lt. Wartungsvertrag mit SWR) belaufen sich auf 64,40 €

        ¾ Monteurstunden (0,75) entspricht der Arbeitszeit des Monteurs für einen Schaltschrank

(Monteur / Abschaltung der zugehörigen Leuchten pro Schaltschrank)

        kleinere Extrakosten sind möglich

 

      Kostenberechnung in ca. = (22)*(64,40 € *0,75) = 1062,60 €

 

Für die langfristigen Maßnahmen sollten in naher Zukunft weitere Beratungen stattfinden (z.B. ab dem 19.09.2022 mit der Tagung des Ausschusses für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf).

Wenn sich die Gemeinde für eine der langfristigen Maßnahmen entscheidet, sollte nach der Einholung aktueller Angebote die dafür nötigen, finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2023 eingeplant bzw. eingestellt werden.

 

Um eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zu garantieren, ist zu empfehlen, dass die Bürgermeisterin der Gemeinde Broderstorf ermächtigt wird, den Auftrag zu unterzeichnen bzw. auszulösen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Variante 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.09.2022 folgende kurzfristige Strom- bzw. Energiesparmaßnahmen im Bereich Straßenbeleuchtung:

  1. Die Dämmerungsschaltung wird angepasst

= die Lichtpunkte (Leuchte) werden am Abend 0,5h später einschalten und am Morgen 0,5h früher abschalten

  1. Es wird jeder dritte Lichtpunkt in den Hauptstraßen und den Wohngebieten abgeschaltet
  2. Die Abschaltung im Kreuzungsbereich wird aus Sicherheitsgründen vernachlässigt

 

Variante 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.09.2022 folgende kurzfristige Strom- bzw. Energiesparmaßnahmen im Bereich Straßenbeleuchtung:

  1. Die Dämmerungsschaltung wird angepasst

= die Lichtpunkte (Leuchte) werden am Abend 0,5h später einschalten und am Morgen 0,5h früher abschalten

  1. Es wird jeder zweite Lichtpunkt in den Hauptstraßen und den Wohngebieten abgeschaltet
  2. Die Abschaltung im Kreuzungsbereich wird aus Sicherheitsgründen vernachlässigt

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen bzw. auszulösen.

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Finanz. Auswirkung

Nach Rücksprache mit der Firma „Stadtwerke Rostock“ (Wartungsvertragsnehmer) und deren zur Verfügung gestellten Kalkulation belaufen sich die geschätzten Kosten für die kurzfristigen Maßnahmen auf ca. 1062,60 €. Produktkonto 54100 5233800. Die Finanzierung ist gesichert

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