Beschlussvorlage - BV/LBE/017/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vertragspartner E.ON hat alle Stromlieferverträge mit dem Amt für alle Gemeinden fristwahrend zum 31.12.2022 gekündigt. Die Stromlieferverträge beinhalten insbesondere alle Gebäude sowie Straßenbeleuchtungen der Gemeinde Broderstorf.

 

Die Lage auf den Energiemärkten ist seit Monaten angespannt und historisch einzigartig. Die Beschaffungspreise für Energie haben sich in der Vergangenheit vervielfacht und sind nicht mehr maßgebend zu kalkulieren, so dass die Energieversorger die Lieferverträge fristgerecht kündigen. In diesem Dilemma befinden sich auch andere Kommunen und öffentlichen Hände.

 

Die Stromlieferung muss jetzt zügig ausgeschrieben werden, um die Versorgung ab dem 01.01.2023 zu gewährleisten. Der Umfang der Ausschreibung soll die Lieferleistung für elektronische Energie für ein Jahr umfassen.

 

Die Gemeinde Broderstorf hatte im Jahr 2021 für die Gebäude und Straßenbeleuchtung einen Stromkostenverbrauch in Höhe von insgesamt 69.500,00 Euro brutto. Aktuell befindet sich der Markt auf einem sehr hohen Niveau und es kann aus Sicht des Amtes nicht abgeschätzt werden, wie die Entwicklung langfristig verläuft. Aktuell schwanken die Einkaufsarbeitspreise stündlich. Als Veranschaulichung liegt ein Börsenstrompreis vom 25.08.2022 bei. Um 08:00 Uhr hat der Arbeitspreis an der Börse 0,68987 €/KWh gekostet. Zum Mittag sowie in den frühen Nachmittagsstunden scheinen die Preise günstiger zu liegen. Derzeit ist mit einem maximalen kalkulatorischen Auftragswert von 1,10 Euro je kWh zu rechnen.

 

Gemäß § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Öffentliche Ausschreibung, durch Beschränkte Ausschreibung (mit und ohne Teilnahmewettbewerb) und durch Verhandlungsvergabe (mit und ohne Teilnahmewettbewerb). Die Öffentliche Ausschreibung wird empfohlen, um den Wettbewerb soweit wie möglich zu öffnen.

 

Die Bindefrist ist aufgrund der Energiemarktlage so kurz wie möglich zu wählen, vielleicht 2 bis 3 Stunden nach Eröffnung der Angebote. Die kurze Bindefrist ergibt sich aus dem Einkaufsablauf der Bieter. Die Bieter schauen auf den aktuellen Börsenkurs und bieten ihren Einkaufspreis inklusive Wagniszuschläge an. Der Wagniszuschlag kann mit einer dreißigtägigen Bindefrist deutlich höher ausfallen, da die Bieter die Energie erst ab Auftragserteilung einkaufen.

 

Für die schnelle Auftragserteilung ist es sinnvoll, dass die Gemeindevertretung beschließt, dass die Bürgermeisterin und ihr 1. Stellvertreter ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu erteilen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.09.2022 die Ausschreibung der Leistung „Stromliefervertrag für die kommunale Straßenbeleuchtung und Gebäude für das Jahr 2023 (1-Jahresvertrag) mittels öffentlicher Ausschreibung gemäß § 8 UVgO.

 

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter der Zuschlag zu erteilen. Die Bürgermeisterin und ihr 1. Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Die geschätzten Kosten für die Stromlieferung belaufen sich bei einem Jahresvertrag bei einem Verbrauch von ca. 271.650 kWh auf rund 400.000,00 Euro brutto. Ab dem HH-Jahr 2023 sind dafür unter den entsprechenden Produktkonten (Gebäude und Straßenbeleuchtung) die eingestellten Mittel entsprechend zu erhöhen.

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Anlagen

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