Informationsvorlage - IV/BAU/126/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die nächste LEADER-Förderperiode steht an für den Zeitraum 2024 bis 2027. Es wird zunächst wieder ein LEADER-Landeswettbewerb stattfinden, in dem die lokalen Aktionsgruppen ihre Strategien für die lokale Entwicklung vorstellen. Die Strategien müssen bis zum 30.11.2022 vorgelegt werden. Im Anschluss werden 15 lokale Aktionsgruppen ausgewählt und eine entsprechende Richtlinie für Mecklenburg-Vorpommern gefasst. Aktuell gibt es noch keine Richtlinie M-V für die Förderperiode 2024 2027.

 

Für die Entwicklung der Strategien für lokale Entwicklungen benötigen die lokalen Aktionsgruppen Projekte aus den Kommunen, Vereine etc.

 

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die der

-          Daseinsvor- und Daseinsfürsorge im ländlichen Raum,

-          Stärkung einer multifunktionalen Nutzung der Ressource Landschaft,

-          Stimulierung Vernetzung und Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements – und Förderung des sozialen Miteinanders und

-          Stärkung der Tourismuswirtschaft

dienen.

 

Darüber hinaus werden in der kommenden Förderperiode sog. Querschnittsziele besonders gewichtet. Diese sind wie folgt benannt:

-          Umwelt- und Klimaschutz,

-          Innovation,

-          Gleichstellung und Familienfreundlichkeit,

-          Denkmalschutz und Bewahrung des kulturellen Erbes,

-          Vernetzung und Kooperation der Region mit der Hansestadt Rostock.

 

Die Förderung fällt zu folgenden Konditionen für die öffentlichen Antragsteller aus:

-          Die Förderquote kann bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben betragen, bei wie bisher gleicher Vorfinanzierung

-          Der Kofinanzierungsanteil wurde jedoch von bisher 10% auf nunmehr 20% erhöht, welcher ausschließlich von den Kommunen oder dem Land getragen werden darf

 

Weiter ist, wie bisher, auch eine private Antragstellung über bspw. Vereine möglich.

Die Förderquote für private Antragsteller kann zwischen 65% und 100% der förderfähigen Ausgaben betragen, wobei auch hier der Kofi-Anteil in Höhe von 20% von der Kommune oder dem Land getragen werden muss.

Anträge für die kommende Förderperiode können in der Zeit vom 01.09.-30.09.2022, für die Umsetzung entweder als Starterprojekt ab 2024 bzw. für die Umsetzung als Einzel- und/oder Leitprojekt bis 2027 bei der LAG Ostsee-DBR eingereicht werden.

 

Hierüber wurde bereits auf der letzten Gemeindevertretersitzung am 07.09.2022 informiert. Die GV bittet den Bauausschuss um Ideensammlung, damit die Anträge rechtzeitig bis zum 30.09.2022 gestellt werden können.

Folgende Ideen wurden in der GV bereits angeprochen:

  • Gehweg Fienstorf auf östlicher Seite (insbesondere für Kinder Schulbusweg) Ortseingang bis Ortsausgang
  • Gehweg Neuendorf „An den Kastanien“
  • Radweg Teschendorf in Richtung Schule
  • Spielplätze im Gemeindegebiet

Sofern alle o. g. Projektideen und ggf. noch weitere beantragt werden sollen, bittet das Fachamt um entsprechende Konkretisierung zur geplanten Maßnahme (Umsetzungsjahr, genaue Lagebeschreibung, Hintergründe für Notwendigkeit etc.).

Der Bauausschuss wird um weitere Ideenfindung gebeten.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Finanz. Auswirkung

Zunächst Keine. Die Projektideen werden für die Förderperiode 2024 bis 2027 eingereicht. Entsprechende finanzielle Mittel (Eigenanteil, Kofi-Anteil, Mittel zur Vorfinanzierung) werden in der nächsten Haushaltsplanung für 2024 berücksichtigt.

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Anlagen

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