Beschlussvorlage - BV/LBE/020/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung Stromliefervertrag 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitung BEL
- Bearbeiter:
- Virginie Möller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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26.09.2022
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Sachverhalt
Der Vertragspartner E.ON hat alle Stromlieferverträge mit dem Amt für alle Gemeinden fristwahrend zum 31.12.2022 gekündigt. Die Stromlieferverträge beinhalten insbesondere alle Gebäude sowie Straßenbeleuchtungen der Gemeinde Roggentin.
Die Lage auf den Energiemärkten ist seit Monaten angespannt und historisch einzigartig. Die Beschaffungspreise für Energie haben sich in der Vergangenheit vervielfacht und sind nicht mehr maßgebend zu kalkulieren, so dass die Energieversorger die Lieferverträge fristgerecht kündigen. In diesem Dilemma befinden sich auch andere Kommunen und öffentlichen Hände.
Die Stromlieferung muss jetzt zügig ausgeschrieben werden, um die Versorgung ab dem 01.01.2023 zu gewährleisten. Der Umfang der Ausschreibung soll die Lieferleistung für elektrische Energie für ein Jahr umfassen.
Die Gemeinde Roggentin hatte im Jahr 2021 für die Gebäude und Straßenbeleuchtung einen Stromkostenverbrauch in Höhe von insgesamt 49.500,00 Euro brutto. Aktuell befindet sich der Markt, im Vergleich zum Vorjahr, auf einem sehr hohen Niveau und es kann aus Sicht des Amtes nicht abgeschätzt werden, wie die Entwicklung langfristig verläuft. Aktuell schwanken die Einkaufsarbeitspreise stündlich. Zur Veranschaulichung ein Beispiel vom 25.08.2022. Um 08:00 Uhr morgens lag der Arbeitspreis an der Börse bei 0,68987 €/KWh. Zum Mittag sowie in den frühen Nachmittagsstunden scheinen die Preise günstiger zu liegen (um 12:00 Uhr bei 0,50588 €/kWh bzw. um 14:00 Uhr bei 0,50259 €/kWh). Im September 2022 ist der Energiemarkt in den Börsenpreisen leicht gesunken, aber einen Arbeitspreis unter 0,50 €/kWh zu erwirtschaften wird kaum möglich sein. Derzeit ist mit einem maximalen kalkulatorischen Auftragswert von 1,10 Euro brutto je kWh zu rechnen. Bitte nehmen Sie den hohen kalkulatorischen Wert als Maßstab. Realistisch ist ein Arbeitspreis von 0,70 €/kWh bis 0,90 €/kWh zu erzielen.
Der Grundversorger E.ON hat telefonisch versichert, dass die Gemeinde mit ihren Gebäude sowie der Straßenbeleuchtung in die Grundversorgung fällt, wenn bis zum 01.01.2023 kein neuer Stromliefervertrag geschlossen wurde. Bei allen Ihren Abnahmestellen handelt es sich um sogenannte Standardlastprofile, so dass die Versorgungssicherheit durch Ihren Grundversorger sichergestellt ist.
Aktuell ist der Grundversorgungspreis geringer als der Börsenpreis. Augenblicklich müssen die Kunden in der Grundversorgung von E.ON 0,28 €/kWh zuzüglich einer jährlichen Zählergebühr in Höhe von 150,00 € netto bezahlen. Diese Grundversorgungspreise werden zeitnah angepasst. Die Anpassung könnte in zwei Varianten erfolgen.
Varianten:
- Festpreis wie aktuell (0,28 €/kWh + Zählergrundgebühr 150,00 € netto im Jahr), nur mit einem deutlich höheren Preis (Konditionen können aufgrund der Börsenpreise nicht gehalten werden).
- Spotpreis-Verfahren = In diesem Verfahren richten sich die Kosten je kWh nach den tagesaktuellen Börsenkursen. Kunden erhalten keinen Festpreis pro kWh. Zur Abrechnung wird ein Mittelwert gebildet, so dass der tatsächliche Arbeitspreis nicht vorhergesagt werden kann. Dieses Verfahren birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Zu den Kosten je kWh kommt die Zählergrundgebühr pro Jahr hinzu (mehr als aktuell 150,00 €).
Informationen über die Preisentwicklungen der Grundversorgung werden in den nächsten Wochen erwartet. Definitiv kann festgehalten werden, dass die Grundversorgungstarife ab dem 01.01.2023 neugestaltet sein werden.
Die E.ON hat z. Bsp. in der 36. Kalenderwoche 2022 mit einer anderen Kommune einen Jahresvertrag für 0,80 €/kWh zzgl. Steuern und Umlagen abgeschlossen. Die Angebote von E.ON haben eine Bindefrist von 2 Stunden. Somit ist eine kurze Auftragserteilung nach Eröffnung der Angebote zwingend notwendig und erforderlich, um bei einer Ausschreibung überhaupt Angebote zu erhalten.
Vor- und Nachteile der Grundversorgung:
Vorteile:
- Versorgungssicherheit
- kurze Kündigungsfristen
Nachteile:
- keinen persönlichen Ansprechpartner für Fragen zur Rechnung, Vertragskonto etc. (normale Kundenhotline)
- Stichtagsrechnung entfällt (Jahresrechnungen erfolgen nicht zum Stichtag 31.12., sondern unterschiedlich –Abnahmestelle 1 = Stichtag 31.05.2023; Abnahmestelle 2 = Stichtag 31.10.2023 etc.)
- neue und unterschiedliche Vertragskontennummern (erhöhter Aufwand in der Buchhaltung des Amtes Carbäk)
Die Gemeindevertretung kann beschließen, mit den Abnahmestellen in die Grundversorgung zu gehen, da Sie definitiv den Schutz der Versorgungssicherheit genießen. Jedoch ist die Planungssicherheit bezüglich der Kosten nicht mehr gegeben. Diese Kosten können ebenfalls ab dem 01.01.2023 explodieren. Die Idee der Kunden in die Grundversorgung zu wechseln, sind allen Stromlieferanten bekannt und nicht gewünscht. Stromlieferanten kaufen elektrische Energie am Markt für ihre Kunden zur Versorgungssicherheit ein und haben immer ein Planungskontingent für die Grundversorgung. Die Grundversorgung ist aber nie ein Hauptaugenmerk der Stromlieferanten.
Im September sind die Stromkosten am Energiemarkt gesunken. Die aktuellen Preise sind im Vergleich zum letzten Jahr noch immer hoch, jedoch kann damit gerechnet werden, einen Preis von unter 1,00 €/kWh zu erzielen. Wie der Energiemarkt in zwei bis drei Wochen aussieht, ist nicht zu sagen. Allerdings sind auch Preisgrenzen Teil der politischen Diskussionen.
Sie als Gemeinde unterliegen dem Vergaberecht, so dass die Lieferleistung von elektrischer Energie ausgeschrieben werden muss. Gemäß § 8 UVgO erfolgt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Öffentliche Ausschreibung, durch die Beschränkte Ausschreibung (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) oder durch die Verhandlungsvergabe (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb). Die Öffentliche Ausschreibung wird empfohlen, um den Wettbewerb soweit wie möglich zu öffnen.
Die Bindefristen sind aufgrund der Energiemarktlage so kurz wie möglich zu wählen, vielleicht 2 bis 3 Stunden nach Eröffnung der Angebote. Eine kurze Bindefrist ergibt sich aus dem Einkaufsablauf der Bieter. Die Bieter orientieren sich an den aktuellen Börsenkursen und bieten ihren Einkaufspreis zzgl. der Wagniszuschläge an. Der Wagniszuschlag kann mit einer dreißigtägigen Bindefrist deutlich höher ausfallen, da die Bieter die Energie erst ab Auftragserteilung einkaufen können.
Für die schnelle Auftragserteilung ist es sinnvoll, dass die Gemeindevertretung den Bürgermeister und einen seiner Stellvertreter ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter nach der Ausschreibung zu erteilen.
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
Keine.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2022 die Ausschreibung der Leistung „Stromliefervertrag für die kommunale Straßenbeleuchtung und Gebäude für das Jahr 2023 (1-Jahresvertrag) mittels öffentlicher Ausschreibung gemäß § 8 UVgO.
Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter nach der Ausschreibung zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
Die geschätzten Kosten für die Stromlieferung belaufen sich bei einem Jahresvertrag bei einem Verbrauch von ca. 157.928 kWh auf rund 284.625,00 Euro brutto. Ab dem HH-Jahr 2023 sind dafür unter den entsprechenden Produktkonten (Gebäude und Straßenbeleuchtung) die eingestellten Mittel entsprechend zu erhöhen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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52,4 kB
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369,4 kB
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592,2 kB
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