Beschlussvorlage - BV/BAU/131/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 1 auf den Flurstücken 35/2 und 36/27, Flur 1, Gemarkung Roggentin soll der neue Standort für die Freiwillige Feuerwehr Roggentin entwickelt werden. Es handelt sich um eine bisher unbebaute Fläche südwestlich des „Globus-Marktes“. Das Plangebiet ist im Bebauungsplan Nr. 1 bisher als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Hotel“ festgesetzt. Für die planungsrechtliche Regelung der Erschließung und Bebauung wird daher die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 erforderlich. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird das Änderungsverfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2022 folgende Punkte:

1. Die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 gemäß § 2 und § 8 i.V.m. § 13a BauGB. Der etwa 1,5 ha große Geltungsbereich (Flurstücke 35/2 und 36/27, Flur 1,              Gemarkung Roggentin) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1, südlich des „Globus-Marktes“, und wird im Wesentlichen begrenzt durch die Straße Globusring im            Osten, durch eine Grünfläche im Westen sowie bisher unbebaute Gewerbeflächen im Norden.

Der Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.    Das Planungsziel besteht in der Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
 

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Finanz. Auswirkung

 Die Gesamtkosten für die 9. Änderung des Bebauungsplan Nr.1 der Gemeinde Roggentin belaufen sich auf 8.865,50 €. Auf dem Produktkonto 51100.5625500 im TH 2 stehen ausreichende Mittel zur Verfügung. 

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Anlagen

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