Beschlussvorlage - BV/LBE/021/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeindevertretersitzung am 01.11.2021 wurde unter TOP 8 die Ausschreibung der Planungsleistungen (LPH 1-9) in einem EU-weiten Offenen Verfahren mit stufenweiser Beauftragung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses beschlossen (Beschluss Nummer 4 (Planungsleistungen) GV06/04/21).

 

Aufgrund der aktuellen Baupreise ist es Sinnvoll, nicht die gesamten Leistungsphasen 1 bis 9 auszuschreiben, sondern erst die Leistungsphasen 1 und 2 in einer nationalen Öffentlichen Ausschreibung, um eine gewissenhafte Kostenschätzung für das gesamte Bauprojekt zu erhalten.

 

Der Beschluss ist daher aufzuheben.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2022, dass der am 01.11.2021 unter TOP 8 gefasste Beschluss Nummer 4 (Planungsleistungen) GV06/04/21 aufgehoben wird.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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